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Haushaltshilfe für behinderte Menschen
05.08.2009
Um ihre Kinder zu Hause großziehen zu können, haben behinderte Eltern Anspruch auf eine Haushaltshilfe oder eine ähnliche Unterstützung. Das hat jetzt das Verwaltungsgericht Minden entschieden. Geklagt hatte eine spastisch gelähmte Mutter, die aufgrund einer Behinderung an den Rollstuhl gebunden ist.
Die Richter urteilten, dass für die junge Mutter im Rahmen der Eingliederungshilfe die Kosten für eine solche Elternassistenz übernommen werden müssen und sprachen ihr vorläufig eine monatliche Unterstützung von 1.400 Euro zu. Denn: Ziel der Eingliederungshilfe sei es, behinderten Menschen soweit wie möglich am Leben in der Gemeinschaft teilhaben zu lassen. Somit müsse der Klägerin die persönliche Betreuung und Versorgung ihres Kindes im eigenen Haushalt ermöglicht werden (Az.: 6 L 382/09).