SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
Startseite Ihres Sozialverbandes > Soziales > Behinderung > Aktuelles > Behinderte können Umbau steuerlich geltend machen
Behinderte können Umbau steuerlich geltend machen
06.01.2010
Menschen mit einer Behinderung können in bestimmten Fällen die anfallenden Kosten für den Umbau ihrer Wohnung in vollem Umfang steuerlich geltend machen. Das entschied jetzt der Bundesfinanzhof. Dies sei teilweise auch möglich, wenn durch die baulichen Maßnahmen der Wert der Wohnung gesteigert wurde. Im verhandelten Fall ging es um einen Betroffenen, der seit einem Schlaganfall schwerbehindert ist.
Um aber weiterhin in der Wohnung leben zu können und nicht ins Pflegeheim ziehen zu müssen, nahm das Ehepaar verschiedene Umbaumaßnahmen an ihrem Haus vor. Die anfallenden Kosten machten sie bei der Steuererklärung geltend. Das zuständige Finanzamt erkannte dies jedoch nicht an. Die Richter gaben nun dem Kläger Recht und entschieden, dass die finanziellen Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen steuerlich gelten gemacht werden können (Az.: VI R 7/09).
