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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Elterngeld erhöht Steuersatz

15.01.2010

Eigentlich muss Elterngeld nicht versteuert werden. Auf viele Mütter und Väter können für 2009 jedoch Steuernachzahlungen zukommen. Das geht jetzt aus einem Urteil des Bundesfinanzhofes hervor. Die Finanzämter können nun auf die betroffenen Eltern wegen Nachzahlungen zukommen, da das Elterngeld den persönlichen Steuersatz für das Einkommen der Familie erhöht.

Das trifft auch auf den Sockelbetrag von 300 Euro zu, den jeder bekommt, auch wenn er vorher nicht gearbeitet hat. Eventuelle Nachzahlungen können auch auf Empfänger anderer Lohnersatzleistungen wie etwa Arbeitslosen- oder Mutterschaftsgeld oder auch Übergangsgeld während einer Reha-Maßnahme zukommen (Az.: VI B 31/09).




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