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Gesundheitskosten können Steuer mindern
03.02.2010
Für zahlreiche Gesundheitsleistungen müssen Patienten in Deutschland die Kosten selber tragen. Dazu zählen etwa Aufwändungen für Zahnersatz, Krebsvorsorge, Akupunktur oder auch Impfungen für Urlaubsreisen. Übersteigen diese Kosten jedoch einen bestimmten Prozentsatz des Jahreseinkommens, können sie bei der Steuererklärung als sogenannte „außergewöhnliche Belastungen“ geltend gemacht werden.
Dabei erkennt das Finanzamt zahlreiche Ausgaben als außergewöhnliche Belastungen an: Kosten beim Heilpraktiker können ebenso steuerlich abgesetzt werden wie Krankengymnastik oder Therapien beim Logopäden. Sogar Arzneien wie herkömmliche Kopfschmerz-, Erkältungs- oder Vitaminpräparate können sich steuermindernd auswirken. Voraussetzungen für die Anerkennung durch das Finanzamt sind jedoch die Verordnung durch den Arzt sowie die Vorlage von Quittungen und Belegen.
