SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Rollator darf im Hausflur stehen
07.06.2010
Vermieter dürfen älteren Hausbewohnern das Abstellen eines Rollators im Hausflur nicht verbieten. Das geht aus einem Urteil des Landgerichtes Hannover hervor. Die Gehhilfen seien nicht mit Fahrrädern vergleichbar, vielmehr handele es sich um Stützapparate, durch die älteren und gehbehinderten Menschen Bewegungsfreiheit erhalten.
Voraussetzung sei jedoch, dass der Mieter keine andere, weniger störende Möglichkeit hat, den Rollator abzustellen. In einem Mehrfamilienhaus müsse der Vermieter sogar einen Abstellplatz einrichten, an dem die Gehhilfe untergebracht werden könne (Az.: 20 S 39/05).
