SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.
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Schwerbehindertenausweis für Diabetiker
Diabetiker gelten ab sofort als schwerbehindert, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen. Das legt jetzt eine Verordnung des Bundesarbeitsministeriums fest. Eine Voraussetzung ist demnach, dass der Betroffene die von Blutzucker, Bewegung und Ernährung abhängige Dosis selbst anpasst.
Darüber hinaus müssen Diabetes-Patienten in ihrer Lebensführung erheblich beeinträchtigt sein. Die Insulindosen sowie die selbst vorgenommenen Blutzuckermessungen müssen außerdem dokumentiert werden. Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann der Grad der Schwerbehinderung 50 betragen und zur Beantragung eines Schwerbehindertenausweises berechtigen. Bislang mussten Diabetiker schwere Unterzuckerungen nachweisen, um als schwerbehindert anerkannt zu werden (BGBI, Teil 1, Nr. 37, 21. Juli 2010, S. 928).
