Sprungmarken

SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

Startseite Ihres Sozialverbandes > Sozial aktuell > Gesundheit > Aktuelles > Kündigung auch bei privater Krankenversicherung möglich


Kündigung auch bei privater Krankenversicherung möglich

Privatpatienten werden vom Gesetzgeber geschützt: Normalerweise darf die private Krankenversicherung ihnen nicht den Vertrag kündigen. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat nun jedoch in einem Urteil entschieden, dass diese Regelung nicht ohne Ausnahme gilt. Bei schweren Vertragsverletzungen darf der jeweilige Krankenversicherer demnach den Vertrag beenden. Es besteht den Richtern zufolge dann auch kein Anspruch darauf, im sogenannten Basistarif versichert zu bleiben.

In dem verhandelten Fall ging es um einen Mann, der seiner privaten Krankenversicherung gegenüber falsche Abrechnungen über die angebliche Verschreibung von Medikamenten vorgelegt hat. Er erhielt damit rund 3.800 Euro von seiner Versicherung.

Nach Ansicht der Richter ist es der betroffenen Versicherung nicht zuzumuten, das Vertragsverhältnis aufrechtzuerhalten. Mit dem vorliegenden Gesetz solle verhindert werden, dass der Patient ohne Krankenversicherung dasteht. In dem vorliegenden Fall sei diese Problematik jedoch nicht gegeben, da er bei einer anderen Versicherung einen Vertrag zum Basistarif abschließen könne (Az.: IV ZR 50/11).




Service Navigation:


>> Zum Seitenanfang