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SoVD-Landesverband Niedersachsen e.V.

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Schärfere Kontrollen für Betroffene von Hartz IV

Schärfere Kontrollen für Betroffene von Hartz IV

Seit dem 1. August gelten für Empfänger des Arbeitslosengeldes II (ALG II) - allgemein auch Hartz IV genannt - zahlreiche Änderungen. Einige der mitunter drastischen Einschnitte führen wir hier nachfolgend auf. Bei konkreten Fragen wenden sich Ratsuchende bitte an unsere unter dem Punkt „Was wir bieten“ aufgeführten Sozialberatungszentren (SBZ).

 

ALG II: Die Kontrollen werden verschärft, bei vermeintlichem Missbrauch drohen härtere Sanktionen. Allerdings soll es für die Betroffenen auch Erleichterungen geben: Wer ALG II beantragt, soll zeitnah ein Job- oder Qualifizierungsangebot erhalten.

Ab Januar 2007 werden sich die Regelungen für hilfebedürftige Arbeitssuchende weiter verschärfen: Verweigert ein Hilfeempfänger dann eine zumutbare Arbeit, werden die Leistungen sofort für drei Monate um 30 Prozent gekürzt. Verweigern sich Betroffene danach erneut, kann dies zur kompletten Streichung der Leistungen führen. Zudem erhalten die Behörden das Recht, Langzeitarbeitslose regelmäßig zu Hause anzurufen und Informationen zu verlangen.

 

Eheähnliche Gemeinschaften: Ab sofort gilt die Umkehr der Beweislast. Nicht mehr die Behörde hat nachzuweisen, dass eine solche Gemeinschaft vorliegt. Stattdessen muss der Antragsteller beweisen, dass eine unterstellte eheähnliche Gemeinschaft nicht vorliegt. Eine solche Gemeinschaft wird vermutet, wenn die Partner seit mindestens einem Jahr zusammenleben, über Einkommen und Vermögen des anderen Partners verfügen können oder gemeinsame Kinder im Haushalt leben.

 

Urlaub: Nun müssen ALG-II-Empfänger unter ihrer angegebenen Adresse an Werktagen grundsätzlich erreichbar sein. Einem Urlaub kann für insgesamt drei Wochen im Jahr zugestimmt werden. Wer sich jedoch ohne Zustimmung von seinem Wohnort entfernt, muss damit rechnen, dass die Leistungen gestrichen und zurückgefordert werden.

 




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