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Nichtraucherschutz-Gesetz ab 1. August
22.06.2007
Der Gesetzentwurf der niedersächsischen Landesregierung zum Nichtraucherschutz hat die einstimmige Zustimmung aller vier Landtags-Fraktionen erhalten. Rauchen soll ab August in Gaststätten nur noch in einem „vollständig umschlossenen Nebenraum“ gestattet sein, der nicht größer als der Hauptraum sein darf. Ausnahmen für kleine Einraumbetriebe sind nicht vorgesehen. Auch in offenen gastronomischen Einrichtungen wie Einkaufspassagen oder Markthallen, wird dann ein absolutes Rauchverbot gelten.
Das Gesetz soll im Juli verabschiedet werden und zum 1. August in Kraft treten. Ab diesem Zeitpunkt wird dann auch in allen öffentlichen Räumen das Rauchen verboten sein. Verstöße gegen das Rauchverbot werden mit fünf bis 1.000 Euro Bußgeld geahndet. Allerdings werden Bußgelder erst nach einer Übergangsfrist von drei Monaten erhoben.
