Ärztlich durchgeführte Funktionstests reichen als Nachweis ausAb 70: Geriatrische Reha ohne Prüfung durch Krankenkasse
Erfüllen sie die Voraussetzungen, können Patient*innen ab 70 eine geriatrische Reha ohne vorherige medizinische Überprüfung durch die Krankenkasse genehmigt bekommen. In diesen Fällen ist eine Abklärung mit entsprechender Dokumentation durch behandelnde Mediziner*innen ausreichend. Der SoVD in Niedersachsen informiert über alles Wichtige.
Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt für Patient*innen ab 70 bei der Genehmigung einer geriatrischen Reha die medizinische Prüfung durch die Krankenkasse. „Ziel einer geriatrischen Reha ist es, die Eigenständigkeit von Senior*innen wiederherzustellen und möglichst langfristig zu erhalten, um eine frühzeitige Pflegebedürftigkeit zum Beispiel nach einer Operation oder schweren Krankheit zu verhindern“, weiß Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. Ärzte*Ärztinnen prüfen anhand vorgegebener Kriterien eine medizinische Notwendigkeit und stellen eine Verordnung aus. Damit wird der Zugang zu einer Reha erheblich erleichtert.
Neben dem Mindestalter von 70 Jahren gilt: Eine Prüfung durch die Krankenkasse darf nicht durchgeführt werden, wenn mindestens eine Funktionsdiagnose, die die Reha begründet, sowie mindestens zwei geriatrietypische Diagnosen vorliegen. „Diese müssen ärztlich durch mindestens zwei geeignete Funktionstests nachgewiesen werden“, erklärt Lorenz.
Bei weiteren Fragen zur geriatrischen Reha oder anderen Reha-Themen helfen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne unter 0511 65610721 weiter. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.