Erhöhung erstmalig ab 1. Juli 2024 gezahltBezieher*innen einer Erwerbsminderungsrente erhalten Zuschlag
Seit Juli 2024 profitieren rund drei Millionen Bezieher*innen einer vollen oder teilweisen Erwerbsminderungsrente von einem Plus von bis zu 7,5 Prozent – wenn ihr Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag. Der SoVD in Niedersachsen erklärt alles Wichtige rund um die Erhöhung.
Um eine Benachteiligung des Rentenpakets von 2019 auszugleichen, das bisher nur Neurentner*innen berücksichtig hat, erhalten Erwerbsminderungsrentner*innen, deren Rentenbeginn zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 31. Dezember 2018 lag, einen Zuschlag auf ihre Leistungen. Dies gilt sowohl für eine volle als auch eine teilweise Erwerbsminderungsrente. „Haben Betroffene ihre Erwerbsminderungsrente erstmalig zwischen dem 1. Januar 2001 und dem 30. Juni 2014 erhalten, beträgt ihr Zuschlag 7,5 Prozent. Bei einem Renteneintritt zwischen dem 1. Juli 2014 und dem 31. Dezember 2018 sind es 4,5 Prozent“, informiert Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. Eine Beantragung ist nicht notwendig. „Allerdings müssen Bezieher*innen von zum Beispiel Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld im Rahmen der Mitwirkungspflicht über die Rentenerhöhung informieren“, so Lorenz.
Die Berechnung des Zuschlags erfolgt in zwei Schritten. Zu Beginn der Auszahlung ab dem 1. Juli 2024 erhalten Betroffene den Zuschlag Mitte des Monats als separate Zahlung auf ihr Konto. Ab Dezember 2025 soll das Plus zusammen mit der Rente ausgezahlt und auf Basis der persönlichen Entgeltpunkte berechnet werden. „In den kommenden Jahren wird der Zuschlag dann immer jeweils zum 1. Juli mit der Rentenanpassung erhöht“, weiß Lorenz.
Neben Erwerbminderungsrentner*innen profitieren auch Bezieher*innen einer Alters- oder Hinterbliebenenrente von der neuen Regelung, wenn sie beziehungsweise der*die verstorbene Partner*in zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen hat.
Für weitere Fragen rund um das Thema Rente sowie bei der Antragstellung stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne mit Rat und Tat zur Seite. Eine Kontaktaufnahme ist unter 0511 65610721 möglich. Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.