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Anspruch kann bei Bezug von Sozialleistungen bestehenBildungs- und Teilhabepaket: Finanzielle Entlastung für Familien mit wenig Einkommen

Beziehen Familien Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag, können sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen aus dem sogenannten Bildungs- und Teilhabepaket für ihre Kinder haben. Übernommen werden dann beispielsweise anfallende Schulkosten oder Kosten für Freizeitangebote. Der SoVD in Niedersachsen informiert rund um die Leistungen und die Anspruchsvoraussetzungen.

Familien mit wenig Einkommen können unter Umständen durch das Bildungs- und Teilhabepaket finanziell entlastet werden – wenn sie Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung, Wohngeld oder einen Kinderzuschlag bekommen. „Übernommen oder bezuschusst werden zum Beispiel die Kosten für Nachhilfestunden oder den Musikunterricht sowie der Mitgliedsbeitrag des Sportvereins. Außerdem können anspruchsberechtigte Familien bei Ausflügen, Klassenfahrten, der Schülerbeförderung oder der Mittagsverpflegung in Kindertagesstätten und Schulen finanziell entlastet werden“, weiß Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen

Für einen Anspruch müssen Kinder unter 25 Jahre alt sein und eine Kindertagesstätte oder allgemein- beziehungsweise berufsbildende Schule besuchen. Außerdem dürfen sie keine Ausbildungsvergütung erhalten. Ein Antrag kann formlos unter Hinweis auf den konkreten Bedarf oder mit dem entsprechenden Formular beim Jobcenter beziehungsweise der für die oben genannten Leistungen zuständigen Stelle gestellt werden. „Für eine Kostenübernahme müssen Betroffenen gegebenenfalls weitere Bescheinigungen etwa für eine Klassenfahrt vorlegen. Wichtig ist, dass Anträge rechtzeitig gestellt werden, denn grundsätzlich ist die nachträgliche Übernahme von Kosten nicht möglich. Eine Ausnahme bildet der Schulbedarf. Hier wird jeweils zum 1. Februar und zum 1. August eine Pauschale ausgezahlt“, informiert Lorenz.

Für Fragen zum Bildungs- und Teilhabepaket oder zu den genannten Sozialleistungen stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne zur Verfügung und unterstützen außerdem bei der Antragstellung. Kontaktiert werden kann der Verband unter 0511 65610721. Weitere Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.