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Klageverfahren: SoVD erstreitet GdB und MerkzeichenJahrelanger Kampf: „Meine Frau fühlt sich wie eine Simulantin“

Die Leidensgeschichte von Doris Schröder fängt während eines Urlaubs an, den sie mit ihrem Mann in Dänemark verbringt. Auf einmal knicken ihre Beine weg und sie stürzt. Ähnliches wiederholt sich in den kommenden Wochen. Mittlerweile kann die 64-Jährige nur noch im Bett liegen. Trotzdem verweigert ihr das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie einen entsprechenden Grad der Behinderung (GdB) und die benötigten Merkzeichen. Erst eine Klage des SoVD hat Erfolg.

Vor vier Jahren stürzt Doris Schröder im Garten eines Ferienhauses in Dänemark. Glücklicherweise ist nichts Schlimmes passiert, allerdings häufen sich Vorfälle dieser Art. Sie kann oft nicht mehr selbstständig aus dem Sessel aufstehen, ihre Beine sacken immer wieder weg und sie fällt hin. Als sie auf einem Parkplatz stürzt, bringt sie ein Rettungswagen in die Klinik. Eine eindeutige Diagnose gibt es jedoch nicht. „Die Ärzte haben uns mitgeteilt, dass es sich um eine Neuropathie handelt“, erzählt ihr Mann Kurt Schröder. Unter einer Neuropathie versteht man verschiedene Erkrankungen des Nervensystems. „Keiner konnte mir damals sagen, was wir jetzt machen sollen und wo wir Hilfe bekommen. Ich habe mich unheimlich verlassen gefühlt“, berichtet er weiter. Für ihn kommen die gesundheitlichen Probleme aus heiterem Himmel: „Meine Frau hat noch gearbeitet, wir sind viel gereist.“ Mittlerweile kann seine Frau nicht mehr laufen. „Im Krankenhaus haben sie ihr so viele Medikamente gegeben, dass sie kaum noch ansprechbar war. Sie hat mich überhaupt nicht mehr erkannt“, so der 72-Jährige.

Das Ehepaar sucht Hilfe beim SoVD

Daraufhin bekommt das SoVD-Mitglied von der Pflegekasse einen Pflegegrad 4 zuerkannt und vom Niedersächsischen Landesamt einen GdB von 60 – allerdings ohne jegliche Merkzeichen. Doris Schröders Zustand verschlechtert sich weiter. Gemeinsam mit dem SoVD legt das Ehepaar beim Landesamt Widerspruch ein. Dieser hat jedoch nur teilweise Erfolg: Doris Schröder bekommt zwar einen GdB von 80, aber es werden nur die Merkzeichen G (erhebliche Gehbehinderung) und B (Begleitperson ist notwendig) zugesprochen. Die Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) und H (hilflos) werden weiterhin nicht anerkannt. „Der ärztliche Dienst des Landesamts hat die aufgehobene Gehfähigkeit angezweifelt, da Frau Schröder – und das ist das Ungewöhnliche – ihre Beine im Liegen zumindest noch ein wenig bewegen kann. In dem Zusammenhang wurde sogar die Beweiskraft des Gutachtens für den Pflegegrad 4 infrage gestellt“, erzählt Claudia Clostermann aus dem SoVD-Beratungszentrum in Stade.

Der Gesundheitszustand von Frau Schröder wird angezweifelt

Das Ehepaar versteht nicht, warum das Merkzeichen aG wieder nicht anerkannt wird. „Meine Frau fühlt sich wie eine Simulantin. Es ist doch ganz offensichtlich, dass sie nicht mehr laufen kann. Wenn sie zum Arzt oder Zahnarzt muss, brauchen wir einen Liegendtransport“, erzählt Kurt Schröder, der sich mit Unterstützung eines Pflegedienstes um seine Frau kümmert. Dabei sei insbesondere das Merkzeichen aG für ihren Alltag wichtig. „Damit können wir auf Behindertenparkplätzen parken und meiner Frau steht die Kfz-Hilfe zu“, sagt er weiter. Letzteres sei notwendig, da das Auto behindertengerecht ausgestattet werden musste.

Der SoVD geht für sein Mitglied vor Gericht

Auch Clostermann kann die Entscheidung der Behörde nicht verstehen. „Wer einen Pflegegrad 4 hat, bekommt in den meisten Fällen auch zumindest das Merkzeichen H zuerkannt, weil die entsprechenden Voraussetzungen vorliegen. Der Gutachter des Landesamts hat den Zustand von Frau Schröder nicht korrekt bewertet. Sie ist definitiv nicht in der Lage, sich alleine zu bewegen, sich zu pflegen oder zu versorgen. Sie kann weder alleine stehen noch gehen und muss mit einem Lifter ins Bett gehoben werden.

Grund genug für die Juristin, im März 2021 Klage für Doris Schröder einzulegen. Über zwei Jahre dauert das Gerichtsverfahren, in dem zwei Gutachten auf neurologisch-psychosomatischem und psychiatrischem Gebiet eingeholt werden. Die Gutachter bestätigen ein Mischbild aus Polyneuropathie und einer somatoformen Störung – ein schweres psychisches beziehungsweise psychosomatisches Erkrankungsbild mit einer fehlenden Steh- und Gehfähigkeit. Dennoch will das Niedersächsische Landesamt immer noch nicht die Merkzeichen aG und H anerkennen.

Das Gerichtsurteil bringt endlich den Erfolg

Im Oktober 2023 kommt es dann endlich zum Gerichtstermin, der erfolgreich endet: Doris Schröder erhält rückwirkend ab Juli 2020 einen GdB von 100 sowie die Merkzeichen aG und H. Einziger Wermutstropfen: 2025 soll der Sachverhalt wieder überprüft werden – es könne ja sein, dass sich der Gesundheitszustand von Doris Schröder wieder bessert. Kurt Schröder freut sich zwar über das Urteil, betrachtet das Ganze aber auch mit ein wenig Sorge: „Natürlich sind da die Ungewissheit und Angst, dass meiner Frau GdB und Merkzeichen wieder aberkannt werden. Nach allem, was wir erlebt haben, sind wir misstrauisch.“ Insgesamt hätte er sich gewünscht, dass der Kampf ein endgültiges Ende hat. „Ich bin selbst schwerbehindert und kümmere mich rund um die Uhr um meine Frau. Das ist oft belastend“, sagt Schröder.

Für Clostermann ist klar, dass sich hier ein Hintertürchen offengehalten wird. „Das Besondere an diesem Fall ist, dass das Merkzeichen aG für eine außergewöhnliche Gehbehinderung zur Nutzung eines Behindertenparkplatzes zugesprochen wurde, obwohl keine orthopädischen Beeinträchtigungen an den Beinen vorliegen. Die aufgehobene Steh- und Gehfähigkeit wird rein auf ein neurologisch-psychisches beziehungsweise psychosomatisches Erkrankungsbild gestützt. Es ist davon auszugehen, dass sich der Zustand von Frau Schröder nicht mehr bessert. Sollte es aber wieder Probleme geben, kämpfen wir weiter“, betont sie.