Fehlerhafter Bescheid der KrankenkasseSoVD verhindert Stopp der Krankengeldzahlung
Obwohl Hanna M. (Name geändert) gesundheitlich stark beeinträchtigt ist, will die Techniker Krankenkasse (TK) das ihr zustehende Krankengeld nicht weiterzahlen. Dagegen wehrt sie sich mit Hilfe des SoVD erfolgreich.
Hanna M. leidet an mehreren schwerwiegenden Erkrankungen, unter anderem an Arthrose und einer chronischen Schmerzstörung. Zudem belastet sie eine Depression. Regelmäßig muss sie sich ärztlich behandeln lassen. Arbeiten kann sie nicht. Deshalb ist sie fortwährend krankgeschrieben und bekommt Krankengeld von der Techniker Krankenkasse Hamburg.
Plötzlich will die Krankenkasse kein Krankengeld mehr zahlen
Doch nach einigen Monaten, in denen sie das Krankengeld problemlos erhalten hat, teilt ihr die TK in einem Schreiben mit, dass die Zahlungen ein - gestellt werden sollen. Die Krankenkasse begründet dies mit einem Gutachten des Medizinischen Dienstes, das besagt, dass Hanna M. ab Ende Juli 2023 wieder arbeitsfähig sei. „Ich war sehr verunsichert, da ich nicht gesund bin. Eine Rückkehr zur Arbeit wäre für mich nicht möglich gewesen“, sagt die 59-Jährige. Auch ihr behandelnder Arzt bestätigt dies und schreibt Hanna M. nach eingehender Untersuchung weiterhin krank.
Der SoVD unterstützt beim Widerspruch
Um gegen den Bescheid der TK vorzugehen, vereinbart sie einen Termin im SoVD-Beratungszentrum Goslar. Sozialberater und Rechtsanwalt Dr. Christoph Ponto legt für Hanna M. Widerspruch ein. „Für die Entscheidung der Krankenkasse gab es keine rechtliche Grundlage“, erklärt der Jurist. Zwar liege eine Stellungnahme des Medizinischen Dienstes vor, doch diese sei nicht ausreichend, um die Einstellung des Krankengelds zu rechtfertigen. „Es wurden keine Befunde ausgewertet, keine eigenen Diagnosen gestellt und keine Beurteilung des Restleistungsvermögens vorgenommen“, erläutert Ponto. Stattdessen habe Hanna M.s behandelnder Arzt eindeutig festgestellt, dass sie nicht arbeitsfähig sei und ihr stets rechtzeitig eine neue Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausgestellt. Ponto schickt den ärztlichen Bericht zusammen mit den aktuellen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen und dem Widerspruch an die Krankenkasse
Einige Wochen später teilt die TK mit, dass der vorherige Bescheid aufgehoben und das Krankengeld weitergezahlt werde. Der Medizinische Dienst habe anhand der eingereichten ärztlichen Unterlagen die Arbeitsunfähigkeit bestätigt. Hanna M. zeigt sich erleichtert: „Ich bin Herrn Ponto sehr dankbar.“ Zwar hätte sie sich den Stress gerne erspart, doch gegenüber der Krankenkasse gibt sie sich versöhnlich. „Fehler passieren. Abgesehen davon wurde mir immer geholfen“, sagt die 59-Jährige.