Erst ein Hausbesuch überzeugt die SachbearbeiterinJobcenter unterstellt SoVD-Mitglied falsche Angaben

Viele Jahre lebt Hannelore Mautz mit ihrer Partnerin in einer gemeinsamen Wohnung in Bad Fallingbostel. Nach der Trennung muss die 63-Jährige Bürgergeld beantragen. Seitdem hat sie ständig Ärger mit dem Jobcenter. Denn: Die dortige Sachbearbeiterin unterstellt ihr, dass sie bewusst falsche Angaben zu ihrer Wohnsituation macht.
Im August 2023 trennen sich Hannelore Mautz und ihre Partnerin nach einer langjährigen Beziehung. Mautz bleibt in der Wohnung. Als Köchin verdient sie monatlich 1.174 Euro brutto. „Seit ich alleine wohne, ist es mit dem Geld schwierig geworden“, erzählt sie. Deshalb stellt sie einen Antrag auf aufstockende Leistungen aus dem Bürgergeld. Diese werden ihr zwar gewährt, allerdings legt ihr das Jobcenter in den kommenden Monaten immer wieder Steine in den Weg. Nach den Vorgaben des Amts ist die Wohnung von Hannelore Mautz mit 400 Euro Warmmiete zu teuer. Die 63-Jährige spricht daraufhin mit ihrer Vermieterin, gemeinsam finden sie eine Lösung. „Meine Vermieterin ist Steuerberaterin und hat unten im Haus ihre Kanzlei. Um die Miete zu senken, überlasse ich ihr einen Teil der Wohnung, nämlich ein Zimmer und das Gäste-WC. Ab und zu nutzt sie das Zimmer als weiteren Büroraum und muss meine Räume dafür auch überhaupt nicht betreten“, berichtet Mautz. Dadurch muss sie weniger Miete zahlen, insgesamt sind es jetzt 380 Euro inklusive Nebenkosten für knapp 50 Quadratmeter. Da das Jobcenter einen Betrag von 381,70 Euro vorgibt, liegt die Miete nun im Rahmen. Dennoch gibt sich das Amt nicht zufrieden, fordert immer neue Unterlagen. „Frau Mautz ist immer ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen und hat alle Belege vorgelegt. Trotzdem ist die Sachbearbeiterin der Meinung, dass die Büronutzung nur vorgetäuscht ist und die Ex-Partnerin von Frau Mautz noch immer in der Wohnung lebt“, sagt Carola Rauch aus dem SoVD-Beratungszentrum in Bad Fallingbostel. Die Juristin unterstützt das SoVD-Mitglied in der Kommunikation mit dem Jobcenter. Die Folge der Unterstellung des Jobcenters: Das Amt stellt die Zahlung des Bürgergelds zwei Monate lang ein. „Ich habe dann meine Sachbearbeiterin angerufen, weil ich nur noch 30 Euro auf dem Konto hatte. Dabei kam erneut zur Sprache, dass meine Wohnsituation, so wie ich sie angegeben habe, nicht stimmen könne“, berichtet Mautz und sagt weiter: „Ich war wirklich ganz aufgewühlt. Ich finde es schon schlimm genug, dass ich Bürgergeld beantragen muss, obwohl ich einen Job habe. Irgendwann hat es mir gereicht und ich habe der Mitarbeiterin gesagt, dass sie sich meine Wohnung gerne angucken könne.“ Und tatsächlich: Keine zehn Minuten später steht sie mit ihrem Kollegen vor der Tür von Hannelore Mautz. „Offensichtlich hat sie festgestellt, dass meine Angaben korrekt waren. Ein paar Tage später hatte ich nämlich das Geld auf dem Konto“, so Mautz.
Der SoVD kritisiert das Vorgehen des Jobcenters
Die SoVD-Beraterin ist irritiert von dem Vorgehen des Jobcenters: „Prinzipiell darf das Jobcenter Hausbesuche machen, allerdings ist das die Ausnahme. Die Miete von Frau Mautz liegt durchaus im Rahmen. Dass das Jobcenter hier Dinge unterstellt, ist für mich nicht nachvollziehbar. Zumal die Alternative ein Umzug gewesen wäre.“ Daran mag das SoVD-Mitglied gar nicht denken: „Ich weiß nicht, wo ich in der derzeitigen Situation eine bezahlbare Wohnung hätte finden sollen. Außerdem kostet ein Umzug auch nochmal Geld.“ Auch Rauch sieht das kritisch. „Die Maßstäbe des Jobcenters hinsichtlich der Miete sind mittlerweile völlig realitätsfern. So günstige Mieten gibt es auf dem Wohnungsmarkt überhaupt nicht mehr. Da muss dringend nachgebessert werden“, fordert sie.