SoVD-Mitglied muss Heirat aus Liebe beweisenKeine Versorgungsehe: SoVD erstreitet Witwenrente

Eigentlich klingt es nach einem Märchen: Heike und Klaus H. (Namen geändert) sind vor über 30 Jahren ein Paar. Die Jugendliebe hält jedoch nicht – sie trennen sich. Beide gründen Familien, treffen sich jedoch 2013 wieder. Er ist mittlerweile Single, sie lässt sich scheiden. Beide merken: Die Liebe ist immer noch da, im Oktober 2017 heiraten sie. Im Frühjahr 2018 dann der Schock: Klaus H. hat Lungenkrebs, er stirbt wenige Monate später. Für Heike H. beginnt damit ein langer Kampf mit der Deutschen Rentenversicherung, denn diese weigert sich, die Witwenrente zu zahlen.
Wer mit Heike H. über ihren verstorbenen Mann spricht, merkt sehr schnell, wie verbunden die beiden miteinander waren. Umso verletzter ist die 62-Jährige, wenn sie daran denkt, dass die Rentenversicherung ihr eine sogenannte „Versorgungsehe“ unterstellt, da beide weniger als ein Jahr miteinander verheiratet waren. „Wir haben nicht geheiratet, weil es uns ums Geld ging, sondern, weil wir uns geliebt haben“, erzählt Heike H. Außerdem sei die Hochzeit schon länger in Planung gewesen. „Wir haben uns allerdings ein ziemlich renovierungsbedürftiges Haus gekauft. Da gingen viel Geld und Zeit drauf. Deshalb haben wir die Hochzeit immer wieder nach hinten verschoben“, erzählt das SoVD-Mitglied. Im Oktober 2017 ist es dann so weit – die beiden schließen den Bund der Ehe. Doch nur ein paar Tage später erfährt Klaus H., dass er Lungenkrebs hat. „Das war ein richtiger Schlag ins Gesicht. Aber wir haben alles für die Heilung getan. Eigentlich sah es auch gar nicht so schlecht aus, es bestand definitiv Hoffnung“, erzählt die 62-Jährige. Dennoch stirbt ihr Mann im Frühjahr 2018. Viel Zeit, um zu trauern, hat Heike H. allerdings nicht. Als sie einen Antrag auf Witwenrente bei der Deutschen Rentenversicherung stellt, wird dieser abgelehnt. „Das Problem war, dass wir noch kein Jahr verheiratet waren, als er gestorben ist. Mir wurde unterstellt, dass ich Klaus nur wegen des Geldes geheiratet habe. Das ist totaler Quatsch. Bei der Hochzeit war das Ganze noch gar nicht absehbar. Außerdem haben wir gedacht, wir schaffen das“, berichtet Heike H., die als Versorgungsassistentin in einem Krankenhaus arbeitet. Verzweifelt wendet sie sich an den SoVD. Doch die Rentenversicherung lehnt auch den gemeinsam gestellten Widerspruch ab.
Der SoVD steht Heike H. bei ihrem vierjährigen Kampf zur Seite
Aber Heike H. gibt nicht auf. „Ich habe zwar gekämpft, allerdings ohne viel Hoffnung“, sagt sie. Denn: Um eine Witwenrente zu bekommen, muss man normalerweise ein Jahr verheiratet sein. „Wenn man allerdings einen Nachweis erbringen kann, dass es sich nicht um eine Versorgungsehe handelt, besteht die Möglichkeit einer Zahlung“, erläutert Claudia Clostermann aus dem SoVD-Beratungszentrum in Stade. Sie reicht Klage für Heike H. ein und begleitet sie während des Prozesses, der insgesamt vier Jahre dauert. Es werden zahlreiche Zeugen*Zeuginnen befragt und Heike H. muss viele Nachweise erbringen, die das innige Verhältnis zu ihrem Mann belegen. Oft fühlt sie sich mutlos. „Ohne Frau Clostermann an meiner Seite hätte ich das nicht geschafft. Sie hat immer gesagt, dass wir das hinkriegen“, so Heike H. Und tatsächlich hat die Klage Erfolg: Das Gericht spricht ihr eine monatliche Witwenrente und eine entsprechende Nachzahlung zu. „Ich habe nicht geglaubt, dass das klappt. Als ich die Nachricht bekommen habe, habe ich geweint vor Freude“, so die Witwe. Und auch die Juristin Claudia Clostermann ist froh: „Das war ein langer Kampf. Aber er hat sich gelohnt.“ Allerdings sei auch klar: Der Fall von Heike H. ist eine Ausnahme. Meistens sei es sehr schwierig, den Verdacht auf eine Versorgungsehe zu widerlegen. Das gelinge nicht oft.