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SoVD erkämpft ErwerbsminderungsrenteUnbewegliche Hände: Mitglied soll trotzdem weiter arbeiten gehen

Den Großteil ihres Berufslebens arbeitet Kathrin Kramer als Erzieherin. 2022 machen das eine Arthrose und Rhizarthrose in den Händen allerdings unmöglich. Sie stellt einen Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente. Diese wird abgelehnt – die Deutsche Rentenversicherung (DRV) Bund ist der Auffassung, dass Kramer noch arbeiten kann. Erst der Widerspruch des SoVD in Peine hat Erfolg.

Mit viel Herzblut und Engagement kümmert sich Kathrin Kramer als Erzieherin um Kinder – erst um die älteren im Hort, später auch um die jüngeren im Kindergarten. „Mir hat der Job immer viel Spaß gemacht“, erzählt sie. Doch 2021 erkrankt die 64-Jährige an Arthrose in den Fingern und bekommt Probleme mit dem Daumengelenk. „Ich hatte furchtbare Schmerzen und konnte mit meinen Händen kaum noch greifen“, berichtet sie. Auch eine Operation am Daumen bringt nicht die gewünschte Besserung. Für Kramer ist klar: So kann sie nicht mehr arbeiten. „Als Erzieherin gehört es ja zum Beispiel zu meinem Job, mit den Kindern zu basteln. Das war überhaupt nicht mehr möglich. Ich kann nicht einmal mehr einen Knopf zumachen oder einen Teller tragen“, sagt sie. Hinzu kommen die großen Schmerzen, die sie nur mit starken Medikamenten einigermaßen in den Griff bekommt.

Die Krankenkasse lehnt trotz Pflegegrad 3 eine Erwerbsminderungsrente ab

Im Juni 2022 wendet sie sich schließlich an den SoVD. Arndt Michelmann, Rechtsanwalt und Leiter des SoVD-Beratungszentrums in Peine, stellt für sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente bei der DRV. Doch die lässt sich mit ihrer Entscheidung erstmal Zeit. „Wir mussten zweimal nachhaken, bis endlich der Bescheid kam“, sagt Michelmann. In diesem steht ganz deutlich: „Nach unserer medizinischen Beurteilung können Sie noch mindestens 6 Stunden täglich unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarkts tätig sein. Das gilt auch für den Beruf der Erzieherin.“ Kathrin Kramer ist entsetzt: „Ich war am Boden zerstört und habe mich gefühlt wie ein Hypochonder. Dabei wäre ich nichts lieber als gesund und arbeitsfähig.“ Wie die DRV zu diesem Urteil kommt, ist für sie unverständlich. „Ich habe Pflegegrad 3 und brauche Unterstützung im Alltag. Ich bin extra in die Nähe meiner Tochter gezogen. Ich kann meine Hände nicht mehr richtig benutzen und habe immer wieder Schübe mit extremen Schmerzen. Dass das die DRV nicht anerkennt, hat mich fassungslos gemacht“, so das SoVD-Mitglied.

Michelmann kennt das Vorgehen aus seinem Beratungsalltag: „Die DRV schätzt das Leitungsvermögen der Betroffenen oftmals als zu hoch ein.“ Für das SoVD-Mitglied ist das nicht nachvollziehbar. „Ich lebe auf dem Dorf. Mit meinen Händen kann ich aber kein Auto mehr fahren und den Bus kann ich auch nicht nutzen. Ich kann mich schließlich nirgendwo festhalten. Außerdem frage ich mich, wo ich in meinem Alter noch eine Stelle bekommen soll“, so Kramer. Nach der Ablehnung verschlimmert sich ihr gesundheitlicher Zustand weiter. Seitdem sie 2010 Opfer einer Gewalttat geworden ist, leidet sie an einer Posttraumatischen Belastungsstörung (PTBS), die ihr immer wieder zu schaffen macht. Auch jetzt hat Kramer mit psychischen Problemen zu kämpfen. Trotzdem entschließt sich die 64-Jährige, über den SoVD Widerspruch einzulegen.

Der SoVD erwirkt eine unbefristete Erwerbsminderungsrente

Michelmann verfasst den Widerspruch und weist in diesem Zusammenhang auch auf die PTBS hin. Jetzt lenkt die DRV ein und gewährt Kramer die unbefristete Erwerbsminderungsrente. „Der Fall von Frau Kramer zeigt sehr deutlich, dass man sich nicht entmutigen lassen sollte. Beharrlichkeit zahlt sich aus“, betont Michelmann. Auch das SoVD-Mitglied ist erleichtert: „Ich bin sehr froh über die Unterstützung des SoVD. Da sich die Arthrose weiter verschlimmert und ich jetzt auch Probleme in den Zehen habe, bin ich froh, jemanden an meiner Seite zu haben.“