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Sozialhilfe trotz guter RenteEigenanteil im Pflegeheim: Wird mit zweierlei Maß gemessen?

Mit 85 Jahren zieht Anna F. (Name geändert) Mitte vergangenen Jahres in ein Seniorenheim im Landkreis Peine. Da sie eine gute Rente bezieht, kann sie die hohen Kosten, die sie selbst tragen muss, zahlen. Das ändert sich, als im Frühjahr 2025 der Eigenanteil drastisch erhöht wird. Ihre Tochter Barbara W. (Name geändert) schaut sich das Ganze genauer an und macht eine Entdeckung, die sie als sehr ungerecht empfindet.

Etwas über 2.400 Euro muss Anna F. monatlich für ihren Pflegeheimplatz dazu bezahlen, als sie in die Einrichtung kommt. „Meine Mutter bekam mit 2.600 Euro eine überdurchschnittlich gute Rente. Deshalb konnte sie die Kosten, im Gegensatz zu anderen, stemmen“, erinnert sich ihre Tochter. Doch im März dieses Jahres dann der Schock: Das Pflegeheim erhöht den Betrag auf 2.980 Euro pro Monat. „Allein die Investitionskosten lagen auf einmal bei über 900 Euro“, berichtet Barbara W. rückblickend. Diese Kosten für Instandhaltung und Modernisierung des Gebäudes und der Ausstattung stellen Seniorenheime ihren Bewohner*innen zusätzlich zu Unterkunft, Pflege und Verpflegung in Rechnung. Sie müssen komplett von den Pflegebedürftigen getragen werden und können von Einrichtung zu Einrichtung variieren.

Dem Sozialhilfeträger werden geringere Investitionskosten in Rechnung stellt

Da ihre Rente auf einmal nicht mehr reicht, zahlt Anna F. die Kosten von ihrem Ersparten. Ihrer Tochter lässt die Kostenexplosion jedoch keine Ruhe. „Ich habe mich mit einem Freund ausgetauscht, dessen Mutter auch in dem Heim lebt. Sie kann sich den Eigenanteil jedoch nicht mehr leisten und musste Sozialhilfe beantragen. Bei dem Gespräch stellte sich dann heraus, dass die Einrichtung dem Sozialhilfeträger viel geringere Investitionskosten in Rechnung stellt als meiner Mutter, die das Ganze selbst gezahlt hat“, so Barbara W. Die 61-Jährige recherchiert und stößt auf einen Sachverhalt, den sie als sehr ungerecht empfindet: „Jeder Sozialhilfeträger verhandelt individuell mit den einzelnen Heimen. Offenbar wird dabei so viel Druck aufgebaut, dass die Seniorenheime den Behörden nur geringere Investitionskosten in Rechnung stellen können.“

Barbara W. will das so nicht hinnehmen und wendet sich ratsuchend an Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. Die Leiterin der Abteilung Sozialpolitik bestätigt die Praxis: „Durch diese direkten Absprachen kann es vorkommen, dass die Behörden für Pflegebedürftige, die Sozialhilfe bekommen, weniger Investitionskosten zahlen müssen.“ Fraglich sei dabei schon, wie diese Unterschiede zustande kommen, da die Investitionskosten eigentlich für alle gleich seien. „Das Problem ist, dass diese Kosten nicht transparent dargelegt werden müssen, außer im Falle einer Erhöhung. Wir gehen allerdings nicht davon aus, dass sich Einrichtungen daran bereichern wollen, sondern dass sie aufgrund des Drucks oft gezwungen sind, bei den Verhandlungen einzulenken“, erläutert Lorenz. Im Fall von Anna F. kann der SoVD jedoch rechtlich nicht unterstützen. „Pflegebedürftige schließen mit dem Heim einen direkten Vertrag ab, deshalb bewegen wir uns hier im Zivilrecht. Als SoVD dürfen wir jedoch nur im Sozialrecht beraten“, so die Abteilungsleiterin. Sie gibt Barbara W. den Tipp, sich mit dem Seniorenheim in Verbindung zu setzen und um Senkung der Investitionskosten zu bitten. „Das habe ich auch gemacht. Dort hat man mir dann nur gesagt, dass meine Mutter eben Sozialhilfe beantragen müsse, wenn ihr Erspartes aufgebraucht sei“, erzählt das SoVD-Mitglied.

Der Fall macht dramatische Probleme in der Pflege deutlich

Doch dazu kommt es nicht mehr, Anna F. stirbt im August 2025. Auch nach dem Tod ihrer Mutter ist Barbara W. noch immer empört: „Es ist total ungerecht, dass eine Behörde durch Druck die Kosten senken kann, alle anderen aber weiterhin den hohen Betrag zahlen müssen. Mir ist es wichtig, dass sich hier etwas ändert.“ Das versteht die SoVD-Expertin nur zu gut: „Der Fall von Anna F. verdeutlicht, wie dramatisch die Probleme in der Pflege derzeit sind, vor allem, wenn es ums Geld geht. Es kann nicht sein, dass jemand, der eine so gute Rente bezieht, am Ende doch noch Sozialhilfe hätte beziehen müssen und Behörden auf der anderen Seite eine solche Macht haben, die Kosten für sich zu senken“, betont Lorenz und ergänzt: „Wir als SoVD haben dafür eine ganz klare Lösung. Das Land Niedersachsen muss wieder die Investitionskosten übernehmen.“ Das würde nicht nur zu weniger Empfänger*innen von Sozialhilfe führen, sondern die Politik hätte auch eine ganz andere Verhandlungsposition gegenüber den Sozialhilfeträgern. Das Argument, dass das nicht leistbar sei, lässt Lorenz nicht gelten: „Immer mehr Menschen können sich die Pflege im Heim nicht leisten und müssen Sozialhilfe beantragen. Ihnen diese Leistung zu zahlen, anstatt die Investitionskosten zu übernehmen, ist eine Milchmädchenrechnung.“