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Verfahren zieht sich monatelang in die LängeOhne Einkommen: Jobcenter verweigert Bürgergeld

Das Zusammenleben in einer Familie ist nicht immer einfach. Wenn es Probleme gibt, können sich Betroffene an ihr Jugendamt wenden und dort Beratung und Unterstützung bekommen. So kommunizieren es zumindest die zuständigen Kommunen. Florian J. (Name geändert) wird genau dies allerdings zum Verhängnis. Auf Druck des Jugendamtes zieht er zuhause aus und beantragt Bürgergeld. Doch das Jobcenter verweigert die Zahlung. Erst als sich der SoVD einschaltet, kommt Bewegung in die Sache.

Florian J. wohnt mit seiner Frau und den vier Kindern in einem Haus in Sachsen-Anhalt. Weil es innerfamiliäre Probleme gibt, wendet sich das Ehepaar hilfesuchend an das Jugendamt. „Wir hatten uns dort Unterstützung erhofft. Stattdessen hat uns die Behörde ein Ultimatum gestellt und uns drei Möglichkeiten gegeben. Entweder die Mutter zieht mit den Kindern aus oder ich ziehe aus. Wenn ich mit meiner Frau zusammengeblieben wäre, hätten die Kinder ins Heim gemusst“, erzählt Florian J. und ergänzt: „Definitiv war klar: Ich als Vater sollte von den Kindern getrennt werden.“ Der 40-Jährige zieht schließlich aus und kommt bei Verwandten im Landkreis Braunschweig unter. Da er derzeit keinen Job hat, beantragt er im Oktober 2024 Bürgergeld beim Jobcenter.

Das Jobcenter verweigert Bürgergeld

Obwohl er keinerlei Einkommen hat und somit kaum seinen Lebensunterhalt bestreiten kann, teilt ihm das Jobcenter mit, dass eine Entscheidung derzeit nicht möglich sei. Der Grund: Florian J. sei Miteigentümer des Hauses, in dem derzeit seine Frau und die Kinder wohnen. Man müsse erst den Marktwert prüfen, um feststellen zu können, ob er Anspruch auf Bürgergeld habe. Erst dann könne über seinen Antrag entschieden werden. Mündlich habe man ihm mitgeteilt, dass das durchaus ein Jahr dauern könne, so Florian J. Er ist fassungslos. „Ich habe ganz ohne Geld und Dach über dem Kopf dagestanden“, erzählt er. Das Haus zu verkaufen, kommt für ihn nicht infrage. „Wo sollen denn dann meine Frau und die Kinder hin? Eine neue Wohnung für fünf Personen zu finden, ist nahezu unmöglich“, sagt er. Außerdem sei das Haus auch noch gar nicht abbezahlt. „Vor allem wurde völlig außer Acht gelassen, dass man es auch nicht einfach so verkaufen kann. Das dauert. Und solange hätte ich auch kein Geld gehabt“, kritisiert der 40-Jährige.

Der SoVD unterstützt sein von Obdachlosigkeit bedrohtes Mitglied

„Die ganze Situation war wirklich sehr zermürbend. Am Anfang habe ich gedacht, ich schaffe das“, berichtet das SoVD-Mitglied. Nach der Weigerung des Jobcenters, über den Antrag zu entscheiden, habe er sich jedoch sehr alleingelassen gefühlt. Schließlich wendet er sich an den SoVD in Salzgitter. „Ohne jegliches Einkommen konnte Florian J. auch nicht länger bei seinen Verwandten wohnen. Es drohte ihm also Obdachlosigkeit. Da das Jobcenter den Antrag noch immer nicht abschließend bearbeiten wollte, haben wir im Dezember angedroht, einstweiligen Rechtsschutz zu beantragen, sofern nicht bis zum 21. Januar eine Entscheidung fällt“, sagt Adriano Kovac, der das SoVD-Beratungszentrum in Salzgitter leitet und sich um den Fall kümmert. Erst da sei Tempo in das Verfahren gekommen. „Am 16. Januar kam dann endlich die Bewilligung. Zwar zunächst nur vorläufig bis Januar 2026, aber immerhin hat unser Mitglied jetzt erstmal eine finanzielle Unterstützung. Allerdings ist es traurig, dass das Jobcenter erst aktiv geworden ist, als wir mit gerichtlichem Vorgehen gedroht haben“, so der Jurist weiter. Insgesamt ist er entsetzt angesichts der Verfahrensweise des Jobcenters: „Es ist schlimm, dass jemand monatelang völlig ohne Einkommen im Regen stehengelassen wird. So etwas darf nicht passieren. Das Jobcenter hätte viel schneller handeln müssen.“ Florian J. sucht derzeit händeringend nach einer eigenen Wohnung. „Das ist nicht einfach. Zweimal hatte ich schon fast eine Zusage, aber auch hier hat das Jobcenter zu lange für eine Entscheidung gebraucht.“ Die Hoffnung gibt der 40-Jährige trotzdem nicht auf.