Rechtliche Überprüfung kann sich lohnenSoVD erwirkt höhere Wohngeldzahlung für Rentner

Mit Unterstützung des SoVD erzielt Rentner Hendrik S. (Name geändert) aus Laatzen vor dem Verwaltungsgericht Hannover einen Erfolg. Nach fast drei Jahren Verfahren wird entschieden, dass ihm ein höheres Wohngeld zusteht, als zunächst bewilligt worden war.
Hendrik S. beantragt bereits im August 2022 Wohngeld. Die Stadt Laatzen bewilligt ihm ab Januar 2023 zwar einen Zuschuss, legt dabei jedoch noch die alte Regelbedarfsstufe von 449 Euro zugrunde – obwohl seit dem 1. Januar 2023 der höhere Satz von 502 Euro gilt. Damit, so ist sich der Rentner sicher, wurde sein monatlicher Anspruch zu niedrig berechnet.
Mit Unterstützung des SoVD kämpft Hendrik S. für sein Recht
Hendrik S. will sich nicht mit der Entscheidung abfinden, klagt mit Hilfe des SoVD – und bekommt Recht. Das Verwaltungsgericht Hannover entscheidet am 12. Juni 2025, dass bei der Berechnung des Wohngelds die seit 1. Januar 2023 geltenden höheren Regelbedarfswerte anzuwenden sind. Hendrik S. hat damit Anspruch auf ein monatlich höheres Wohngeld, konkret 161 Euro statt 150 Euro.
Der heute 72-Jährige zeigt Verständnis dafür, dass sich das Verfahren so lange hingezogen hat: „Ich bin sicher, dass viele andere Betroffene in der gleichen Situation waren. Dass es dann Zeit braucht, bis so ein Fall endgültig geklärt ist, kann ich nachvollziehen.“ Kritik richtet er weniger an die Verwaltung der Stadt, sondern an das Land Niedersachsen: „Das Sozialministerium hätte klarstellen müssen, wie die neuen Regelungen umzusetzen sind. Die Stadt Laatzen hat schließlich nur versucht, die unklaren Vorgaben anzuwenden.“
Das Urteil ist ein wichtiges Signal
Für den SoVD hat Frank Rethmeier, Rechtsanwalt und Leiter des Sachgebiets Sozialrecht beim SoVD-Landesverband Niedersachsen, das Verfahren geführt. Er hebt die grundsätzliche Bedeutung des Urteils hervor: „Die Entscheidung schafft endlich Klarheit. Wohngeldstellen müssen die tatsächlich gültigen Regelbedarfsstufen zugrunde legen – auch dann, wenn der Antrag schon vor der Gesetzesänderung gestellt wurde. Das sorgt für Gleichbehandlung und verhindert finanzielle Nachteile für Betroffene.“ Der SoVD sieht in dem Urteil ein wichtiges Signal für viele Wohngeldempfänger*innen in Niedersachsen. Es zeigt, dass sich eine rechtliche Überprüfung lohnen kann – besonders dann, wenn sich gesetzliche Änderungen auf laufende Anträge auswirken.