Erst nach Widerspruch wird Vater-Kind-Kur genehmigtKrankenkasse zweifelt an psychischer Belastung

Für Jan A. (Name geändert) ist seine Tochter Mia (Name geändert) ein absolutes Wunschkind – auch, wenn die Startbedingungen schwierig waren. Seine Frau und er können auf natürlichem Weg keine Kinder bekommen, dann kommt Mia auch noch zu früh zur Welt. Das ist für Jan A. psychisch und körperlich sehr belastend. Er beantragt schließlich eine Vater-Kind-Kur, die seine Krankenkasse jedoch ablehnt. Erst mit dem SoVD in Peine an seiner Seite hat der 38-Jährige Erfolg.
Wer ein Kind hat, weiß, wie anstrengend die erste Zeit sein kann. Doch bei Jan A. und seiner Frau Marie (Name geändert) geht die Belastung über das übliche Maß hinaus. „Die Schwangerschaft ist ja nicht auf natürlichem Weg zustande gekommen. Schon dieser Prozess war sehr kräftezehrend“, erinnert sich der Peiner. Als Mia dann zweieinhalb Monate zu früh auf die Welt kommt, nehmen die Sorgen weiter zu. „Die Kleine hatte eine Sepsis und einen Blutschwamm, brauchte viel Vorsorge und Frühförderung“, so Jan A. weiter. Diese Zeit geht an ihm nicht spurlos vorüber: „Das alles zehrt an meiner Psyche. Ich habe Schlafstörungen, Stimmungsschwankungen und stehe kurz vor einem Burn-out. Mittlerweile merke ich auch körperliche Auswirkungen.“ Sein Hausarzt rät ihm schließlich zu einer Vater-Kind-Kur. „Auch meine Frau sollte eine Kur beantragen. Da Mia eine enge Bindung zu uns beiden hat, wollen wir uns gemeinsam als Familie in einer Einrichtung behandeln lassen und wieder zu Kräften kommen.“
Die Krankenkasse begründet Ablehnung mit fehlender Belastung
Das Ehepaar stellt schließlich die Anträge bei ihrer jeweiligen Krankenkasse – Jan A. bei der Techniker Krankenkasse (TK), seine Frau bei der IKK Classic. Während Marie A. problemlos eine Zusage erhält, wird die Vater-Kind-Kur für ihren Mann mit der Begründung abgelehnt, dass sich „keine außergewöhnliche väterspezifische Belastung zeigt“. Jan A. ist fassungslos: „Das finde ich schon sehr arrogant. Durch die Blume wird mir gesagt, dass es mir nicht schlecht genug geht und meine Belastung nicht hoch genug ist.“ Er entschließt sich, Widerspruch gegen den TK-Bescheid einzulegen und wendet sich dafür an das SoVD-Beratungszentrum in Peine.
Der SoVD ist fassungslos und schreitet ein
Auch Rechtsanwalt Arndt Michelmann, der das Beratungszentrum leitet, findet die Begründung nicht nachvollziehbar: „Psychosomatische Störungen wie Erschöpfungszustände, Schlafstörungen und das Burn-out-Syndrom sind Hauptindikatoren für eine Vater-Kind-Kur. Davon zu sprechen, dass es keine besonderen väterspezifischen Belastungen gibt, ist wirklich ein Unding.“ Er legt für Jan A. Widerspruch bei der TK ein und ergänzt diesen um eine Stellungnahme des Hausarztes, in der dieser Jan A.s Gesundheitszustand noch einmal deutlich macht und erläutert, dass dieser sich zusehends verschlechtert.
Die TK lenkt schließlich ein. Obwohl Jan A. sich darüber freut, dass es doch noch geklappt hat, bleibt bei ihm ein schaler Nachgeschmack. „Ich habe das Gefühl, dass eine Mutter-Kind-Kur schneller genehmigt worden wäre. Das finde ich schade. Der Kampf um die Kur war jedenfalls nicht förderlich für meine psychische Gesundheit“, betont das SoVD-Mitglied. Und Michelmann ergänzt: „Wenn man möchte, dass das Thema Gleichstellung bei der Sorgearbeit in Familien ernstgenommen wird, dann sollte es eine Selbstverständlichkeit sein, dass auch Väter eine Kur mit ihrem Kind machen – vor allem, wenn es eine solche enge Bindung gibt wie in dieser Familie.“ Solch unbegründete Ablehnungen wie die der TK seien da nicht hilfreich.
Im Januar 2026 startet Familie A. dann in die Kur – vorher ist das aufgrund der langen Wartezeiten in den Einrichtungen nicht möglich.