Symptome stammen angeblich nicht von CoronaTrotz Gutachten und Urteil: Berufsgenossenschaft will nicht zahlen

Im Dezember 2020 erkrankt Lina R. (Name geändert) an Corona. Angesteckt hat sie sich während ihres Jobs – es handelt sich also um einen Arbeitsunfall. Diesen erkennt die Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik (BGHW) auch an. Nach ihrer Infektion leidet die damals 27-Jährige jedoch an Long Covid. Die BGHW weigert sich daraufhin trotz mehrerer Gutachten hartnäckig, die entsprechenden Zuzahlungen für die Behandlungen zu übernehmen und Lina R. ein Verletztengeld zu zahlen. Jetzt beschäftigt sich das Landessozialgericht in Celle mit dem Fall.
Vor fünf Jahren steckt sich Lina R. während ihres Jobs bei einer Kollegin mit Corona an. Der Verlauf der Krankheit ist mild, aber als die Hannoveranerin Anfang Januar 2021 wieder arbeiten geht, merkt sie sehr schnell, dass es ihr nicht gut geht. „Ich hatte Atembeschwerden, war müde und konnte mich nicht konzentrieren. Außerdem hatte ich psychische und neurologische Beschwerden. Ich konnte weder meinen Beruf noch meine Hobbys ausüben und mich generell nicht mehr auf meinen Körper verlassen“, erinnert sich die heute 32-Jährige. Die Infektion wird bei der BGHW als Arbeitsunfall gemeldet und auch anerkannt. Die Zuzahlungen für ihre Reha und andere Behandlungen muss Lina R. allerdings selbst tragen. Die BGHW weigert sich außerdem, ein Verletztengeld zu zahlen, das höher ist als das reguläre Krankengeld. Die Begründung: Insbesondere die psychischen Probleme seien nicht auf die Infektion zurückzuführen, sondern vielmehr persönlichkeitsbedingt und auf die mediale Berichterstattung sowie die Bedingungen am Arbeitsplatz zurückzuführen. Es handele sich nicht um einen „unfallbedingten Gesundheitserstschaden“.
Trotz eindeutiger Arztberichte will die Berufsgenossenschaft Corona-Folgen nicht anerkennen
Mit dieser Entscheidung ist Lina R. nicht einverstanden, für sie ist der Zusammenhang zwischen Arbeitsunfall und ihren gesundheitlichen Problemen mehr als deutlich. Vor allem, da sie zwischenzeitlich im BG Klinikum Hamburg untersucht wird. Das Krankenhaus gehört zu den Kliniken der gesetzlichen Unfallversicherung und ist unter anderem auf die Versorgung und Reha von Menschen spezialisiert, die einen Arbeitsunfall hatten. Die Hamburger Ärzt*innen kommen klar zu dem Ergebnis, dass Lina R.s Einschränkungen definitiv Folge der Corona-Erkrankung seien. Deshalb legt sie auch Widerspruch gegen den Bescheid der Berufsgenossenschaft ein. Doch trotz des Entlassungsberichts der Klinik bleibt die Gutachterin der BGHW dabei, dass kein Zusammenhang gegeben sei. Die Berufsgenossenschaft lehnt erneut ab. Lina R. möchte dagegen klagen: „Nach der Erkrankung am Arbeitsplatz ist es mein Recht, von der BGHW betreut zu werden. Ich kann das Vorgehen nicht verstehen, weil es verschiedene Gutachten und Berichte von Ärzten gibt, die die Long-Covid-Symptome bestätigt haben. Außerdem möchte ich anderen Betroffenen in Zukunft helfen, schneller Unterstützung von der Berufsgenossenschaft zu bekommen, sowohl finanziell als auch für die Behandlung.“
Mit SoVD-Unterstützung geht der Fall vor das Sozialgericht
Für die Klage wendet sie sich an den SoVD in Hannover, wo Rechtsanwältin Anja Gieselmann aus dem Fachbereich Sozialrecht im Januar 2023 den Fall übernimmt. Sie reicht die Klage beim Sozialgericht Hannover ein. „Es ist deutlich belegt, dass Lina R. arbeitsunfähig war, weil sie unter Long Covid leidet. Die Herleitung der BG-Ärztin, dass sie schon vorher psychische Probleme hatte und die körperlichen Symptome von einer Schilddrüsenerkrankung herrühren, können wir klar widerlegen“, erläutert Gieselmann. Deshalb stünden Lina R. die Erstattung der Zuzahlungen in Höhe von rund 1.500 Euro sowie ein Verletztengeld zu. Das sieht auch das Sozialgericht Hannover in seinem Urteil so. Es beruft sich dabei auf eine Gutachterin, die Lina R. noch einmal untersucht hat. Diese kommt zu dem Schluss, dass die Symptome des SoVD-Mitglieds sehr wohl auf die Infektion zurückzuführen seien. Das Gericht verurteilt die BGHW schließlich zur Zahlung der Leistungen und möchte das Urteil auch veröffentlichen. „Das würde bedeuten, die Entscheidung gilt künftig als Richtlinie für ähnliche Fälle“, erklärt Gieselmann.
Trotz eindeutiger Fehler in ihrem Gutachten geht die Berufsgenossenschaft in Berufung
Doch so weit kommt es nicht: Die BGHW geht 2025 in Berufung, der Fall kommt vor das Landessozialgericht in Celle. Für Lina R. ist das ein Schock: „Das ist überhaupt nicht nachvollziehbar. Es wurde doch deutlich, dass die Gutachten der Berufsgenossenschaft Fehler aufweisen, weil die Gutachter mich zum Teil nicht persönlich kannten, sondern nur nach Aktenlage bewertet haben. Das hat zu falschen Interpretationen geführt.“ Außerdem sei davon ausgegangen worden, dass ein milder Corona-Verlauf nicht zu Long Covid führen könne. Das sei aber nicht richtig.
Auch Gieselmann, die die Berufung für Lina R. betreut, hätte sich ein Ende des Verfahrens gewünscht, hat aber auch eine Vermutung hinsichtlich des Vorgehens der Behörde: „Man kann schon sagen, dass es sich um ein wegweisendes Urteil handelt. Es ist möglich, dass die Berufsgenossenschaft verhindern möchte, dass das Urteil rechtskräftig wird. Dann könnte es nämlich als Entscheidungsmaßstab für andere Long-Covid-Fälle herangezogen werden.“ Klar ist aber: Obwohl sich das Verfahren jetzt schon fünf Jahre lang zieht, wird es erneut zwei bis drei Jahre dauern, bis eine finale Entscheidung feststeht.