Ist Duschabtrennung keine anerkannte Umbaumaßnahme?Abgelehnter Antrag: „Wenn ich das Wort ‚Pflegekasse‘ höre, sehe ich rot“

Mit ihren 87 Jahren lebt Maria B. (Name geändert) noch weitestgehend selbstständig in ihrer Wohnung. Unterstützt wird sie dabei von ihrer Familie und einem Pflegedienst. Damit das so bleibt, beantragt ihr Sohn Thomas B. (Name geändert) für sie eine Duschabtrennung für ihr Badezimmer, um einen gefährlichen Sturz zu vermeiden. Doch die Pflegekasse lehnt die bauliche Maßnahme ab. Erst als sich der SoVD in Osterholz-Scharmbeck einschaltet, ändert sie ihre Entscheidung.
Maria B. hat zwar den Pflegegrad 3, kann aber trotzdem noch in ihrer eigenen Wohnung leben. Doch es gibt ein Problem: In ihrem Badezimmer befindet sich eine ebenerdige Dusche ohne jegliche Abtrennung zum Rest des Raums. „Das bedeutet, dass nach jeder Dusche das ganze Badezimmer und vor allem der Boden nass sind, es schwimmt förmlich alles. Das ist sehr gefährlich und das Risiko zu stürzen sehr hoch“, erzählt Thomas B., der als Betreuer seiner Mutter fungiert und sich um sie kümmert. Aufgrund ihres Alters benötigt Maria B. Unterstützung beim Duschen, das übernimmt der Pflegedienst. „Die Zeit des Pflegedienstes ist sowieso schon sehr knapp bemessen, da kann er sich nicht auch noch darum kümmern, das Badezimmer jedes Mal nach der Benutzung komplett trockenzuwischen“, so Thomas B. weiter. Ein Vorhang sei keine sinnvolle Alternative, da er die Arbeit der Pflegekräfte beim Duschen zu sehr erschwere.
Die Pflegekasse berücksichtigt Bedürfnisse nicht und lehnt eine Duschabtrennung ab
Eine Lösung sieht der 61-Jährige im Einbau einer festen Duschabtrennung. Die Kostenübernahme dafür kann im Rahmen einer sogenannten „Maßnahme zur Wohnumfeldverbesserung“ bei der zuständigen Pflegekasse beantragt werden. Ziel ist es, dass pflegebedürftige Menschen möglichst lange und selbstbestimmt in ihrem eigenen Zuhause leben können. Thomas B. stellt Ende 2024 den entsprechenden Antrag und erläutert die Situation seiner Mutter. Schon kurze Zeit später kommt die Ablehnung. Die Pflegekasse schreibt, eine Duschtrennwand sei nicht als Umbaumaßnahme anerkannt. Die individuellen Bedürfnisse von Maria B. berücksichtigt sie dabei nicht. „Mir ist klar, dass es Vorschriften gibt, aber ich habe von der Pflegekasse der AOK keinerlei Unterstützung bekommen. Ich muss ehrlich sagen, wenn ich das Wort ‚Pflegekasse‘ höre, sehe ich rot. Schon die Anerkennung des Pflegegrads war ein Problem und der Kampf ging hier weiter“, sagt Thomas B.
Das Eingreifen des SoVD bewegt zum Umdenken
Er legt schließlich Widerspruch ein und wendet sich an das SoVD-Beratungszentrum in Osterholz-Scharmbeck. Doch die Pflegekasse lässt sich mehrere Monate Zeit und reagiert auch auf Nachfragen nicht. Aber Rechtsanwalt Helge Grote, der das SoVD-Beratungszentrum leitet, bleibt hartnäckig am Ball. Er schickt der Pflegekasse eine ausführliche Widerspruchsbegründung und fügt Fotos des Badezimmers bei. Innerhalb eines Monats gibt es dann eine positive Entscheidung: Die Pflegekasse übernimmt die Kosten für die Duschabtrennung.
Thomas B. ist erleichtert und auch Grote freut sich für das Mitglied. Dennoch kann der Berater angesichts des Verhaltens der Pflegekasse nur mit dem Kopf schütteln: „Der Einbau der Abtrennung ist definitiv eine Erleichterung für die Pflege und ermöglicht Maria B., weiterhin selbstständig zu leben. Von daher liegen die Voraussetzungen für den Zuschuss definitiv vor. Das hat ja auch die Pflegekasse letztendlich eingesehen.“ Dass das Verfahren so lange gedauert habe, sei jedoch nicht hinnehmbar. „Unser Mitglied war die ganze Zeit der Gefahr ausgesetzt, zu stürzen. Das hätte böse ausgehen können“, betont Grote abschließend.