SoVD unterstützt Betroffene bei rechtlichem VorgehenMobilitätsantrag abgelehnt: Emsbürenerin klagt

Als die Emsbürenerin Sylvia Kerkhoff beim Landkreis Emsland einen Antrag auf Kostenübernahme für ein behindertengerecht ausgestattetes Fahrzeug stellt, wird dieser abgelehnt. Nun geht die schwerbehinderte Frau mit Unterstützung des SoVD rechtlich gegen die Entscheidung vor.
Aufgrund einer Erkrankung musste Sylvia Kerkhoff ihr linkes Bein oberhalb des Knies amputieren lassen. Seither sitzt sie überwiegend im Rollstuhl. Hinzu kommen Diabetes, Panikattacken und weitere gesundheitliche Einschränkungen, die häufige Arztbesuche sowie therapeutische Maßnahmen notwendig machen. „Ich bin auf ein Auto angewiesen, weil ich den öffentlichen Nahverkehr aufgrund meiner psychischen Erkrankung nicht nutzen kann“, sagt Kerkhoff. Der PKW, den sie gemeinsam mit ihrem Mann vor vielen Jahren angeschafft hat, ist für ihre Mobilitätsbedürfnisse nicht geeignet. Der Ein- und Ausstieg ist mühsam, der schwere E-Rollstuhl passt nur mit großem Kraftaufwand in den Kofferraum. „Ich weiß nicht, wie lange mein Mann das noch körperlich schafft“, so Kerkhoff. Deshalb beantragt sie beim Landkreis Emsland die Kostenübernahme eines behindertengerecht ausgestatteten Fahrzeugs. Dabei unterstützt sie Petra Hengst von der Ergänzenden Unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Lingen. Die EUTB berät Menschen und Angehörige mit (drohender) Behinderung kostenfrei und unabhängig zu allen Leistungen der Teilhabe an der Gesellschaft.
Der Landkreis ist der Meinung, dass Sylvia Kerkhoff stattdessen den ÖPNV nutzen kann
Doch den Antrag auf Unterstützung für ein barrierefreies Auto im Rahmen der Eingliederungshilfe lehnt der Landkreis Emsland ab. In seiner Begründung verweist er auf die angeblich zumutbare Nutzung des Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) sowie auf den vorhandenen E-Rollstuhl. Außerdem sei die Antragstellerin auf Hilfe beim Autofahren angewiesen, weshalb ein Fahrzeug entbehrlich sei. Für Petra Hengst und den SoVD, an den sich Kerkhoff auf Anraten der EUTB-Beraterin nach der Ablehnung des Bescheids wendet, ist diese Einschätzung nicht haltbar. Sozialberater Bernward Rümpker von der SoVD-Außenstelle in Lingen kritisiert: „Die Entscheidung des Landkreises berücksichtigt weder die psychische Erkrankung noch die realen Bedingungen des ÖPNV in Emsbüren. Es wurde zu pauschal geurteilt – ohne auf die individuelle Lebenssituation der Betroffenen einzugehen.“
Der SoVD klagt für sein Mitglied
Nach Auffassung des SoVD hat Kerkhoff nachvollziehbar dargelegt, warum sie das Fahrzeug benötigt – unter anderem zur Wahrnehmung medizinischer, therapeutischer und sozialer Angebote. Aus der Begründung des Landkreises gehe nicht hervor, ob überhaupt geprüft wurde, wie das SoVD-Mitglied ihre Arzttermine, Freizeitaktivitäten oder Therapien mit dem ÖPNV erreichen könne. Die tatsächliche Abhängigkeit vom PKW sei lediglich pauschal abgetan worden – das sei nicht sachgerecht. „Die Aussage, dass ihr Mann ihr helfe und sie daher kein eigenes Fahrzeug benötige, ist aus unserer Sicht rechtlich nicht haltbar“, so Rümpker. Kerkhoff hat nun mit Unterstützung des SoVD Klage gegen den Ablehnungsbescheid eingereicht. Sie hofft, mit dem Verfahren doch noch zu einer Lösung zu kommen, die ihre gesellschaftliche Teilhabe sichert. „Ich will einfach am Leben teilhaben können – ohne jedes Mal kämpfen zu müssen“, sagt die Emsbürenerin.