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Hohe Nachzahlung nach sechsjährigem RechtsstreitTrotz schwerer Krankheiten keine Rente

Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) lehnt den Antrag von Tobias K. (Name geändert) auf Erwerbsminderungsrente ab, obwohl mehrere ärztliche Berichte gravierende körperliche und psychische Einschränkungen belegen. Sie verweist auf Reha-Möglichkeiten und hält auch Jahre später – im Berufungsverfahren – daran fest, Tobias K. könne mehr als sechs Stunden täglich arbeiten. Erst nachdem der SoVD die Rechtsvertretung übernimmt, lenkt die DRV ein und muss eine hohe Nachzahlung leisten.

Tobias K. leidet seit vielen Jahren unter entzündlichen Gelenkerkrankungen, Wirbelsäulenproblemen und einem chronischen Schmerzsyndrom, das ihn körperlich und psychisch stark belastet. Hinzu kommen Depressionen, Angststörungen, Panikattacken und Tinnitus. Der 55-Jährige hat in seiner Jugend eine kaufmännische Ausbildung absolviert und 2017 eine neue Arbeit aufgenommen, die körperliche Tätigkeiten und Schreibtischarbeit kombiniert. Aufgrund seiner angeschlagenen Gesundheit und der Fehlzeiten wird er jedoch gekündigt. In der Folgezeit nimmt Tobias K. an zwei Reha-Maßnahmen teil und beantragt im Oktober 2018 eine Erwerbsminderungsrente, die die DRV mit Verweis auf angeblich erhaltene Arbeitsfähigkeit ablehnt. Obwohl auch die Entlassungsberichte der Reha-Kliniken deutliche körperliche und psychische Einschränkungen festhalten, bewerten sie Tobias K. weiterhin als erwerbsfähig. Auch sein Widerspruch an die DRV bleibt daher erfolglos.

Da seine Schmerzen und psychischen Probleme sich nicht gebessert haben und er zusätzlich massive Einschlaf- und Durchschlafprobleme entwickelt, klagt Tobias K. 2020 gegen die Entscheidung der DRV. Sein Anwalt argumentiert, dass die vorliegenden Erkrankungen in ihrer Gesamtheit bisher nicht ausreichend berücksichtigt worden seien. Das zuständige Sozialgericht (SG) fordert daher Befunde der behandelnden Ärzt*innen an, die die Situation jedoch erneut nur teilweise abbilden. Ein von Tobias K. beauftragter Sozialmediziner bestätigt schließlich in einem umfangreichen Gutachten schwere orthopädische und psychische Leiden, die eine Tätigkeit am Arbeitsmarkt ausschließen. Die DRV erkennt dieses vollumfängliche Gutachten jedoch nicht an, weil sie dem Sozialmediziner fehlende psychiatrische Fachkompetenz unterstellt. Sie verweist erneut auf Reha-Berichte, die inzwischen überholt sind. „Diese Berichte haben den Gesundheitszustand unseres Mitglieds nur unvollständig erfasst und waren zum Zeitpunkt des Klageverfahrens bereits veraltet“, erläutert Frank Rethmeier, Leiter des Sachgebiets Sozialrecht beim SoVD in Niedersachsen.

Weil der vorherige Anwalt nur schleppend arbeitet, übernimmt der SoVD

„Der Anwalt, der meine Vertretung übernommen hatte, arbeitete nur sehr schleppend und widerwillig an meinem Fall. Fristen wurden bei Gericht nicht eingehalten, Schriftsätze nur nach Aufforderung eingereicht“, erzählt Tobias K. Er erkennt, dass die unzuverlässige Arbeitsweise seines Anwalts einen Erfolg des Rechtsstreits gefährdet. Nachdem ein Nachbar ihm den SoVD empfiehlt, wendet sich Tobias K. im laufenden Verfahren an den Verband, der schließlich die Rechtsvertretung übernimmt. Die SoVD-Jurist*innen verdeutlichen dem SG nochmals, welche Gesundheitsstörungen bei dem 55-Jährigen nachweislich vorliegen und welche weitreichenden Auswirkungen sie haben. Auch machen sie deutlich, dass Tobias K. wegen seiner schwergradigen Agoraphobie keine weitere Reha absolvieren könne. Durch diese Angststörung ist die Nutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich, auch sind Menschenansammlungen – etwa beim Besuch eines Supermarkts – problematisch und mit Panikattacken verbunden. Trotzdem weist das SG die Klage ab und sieht keine ausreichende Leistungseinschränkung, um eine Erwerbsminderungsrente zu gewähren.

Der SoVD erkämpft die Erwerbsminderungsrente – und Tobias K. bekommt eine Nachzahlung von rund 23.000 Euro

„Herr Rethmeier hat mich in seinen E-Mails und bei unseren Telefonaten immer wieder bestärkt, dass die Erfolgsaussichten in meinem Fall gut sind“, schildert Tobias K. Daher geht der SoVD gegen die im September 2022 abgewiesene Klage in Berufung. Im Berufungsverfahren zieht das Landessozialgericht (LSG) Berichte aller behandelnden Ärzte heran. Diese Befundberichte bestätigen die vielfältigen Gesundheitsstörungen nochmals ausführlich. Da die DRV ihren früheren Standpunkt auch jetzt nicht ändert, ordnet das LSG zur weiteren Beweisführung an, dass ein schriftliches ärztliches Gutachten einzuholen ist und benennt als Sachverständigen einen Arzt für Orthopädie. Der Orthopäde diagnostiziert vielfältige körperliche Einschränkungen, beurteilt Tobias K. damit aber dennoch als erwerbsfähig. Zugleich weist er auf die vorhandenen psychischen Erkrankungen hin und empfiehlt ein psychiatrisches Gutachten. Dieses führt ein Facharzt für psychosomatische Medizin und Psychotherapie im Sommer 2024 durch und kommt darin zum klaren Ergebnis, dass K. dauerhaft nicht mehr arbeitsfähig sei. Auf Grundlage dieses zweiten Gutachtens spricht das LSG Tobias K. eine volle Erwerbsminderungsrente zu.

„Über diesen Ausgang haben wir uns sehr gefreut, denn zusätzlich zu seinen schweren Erkrankungen haben der jahrelange Rechtsstreit und die finanzielle Situation unser Mitglied enorm belastet“, erinnert sich Rethmeier. Nachdem sein Anspruch auf Kranken- und Arbeitslosengeld I ausgelaufen sei, habe Tobias K. von seinen Ersparnissen leben und schließlich Arbeitslosengeld II beziehen müssen. Umso wichtiger war, dass er mit Unterstützung des SoVD zusätzlich durchsetzen konnte, dass ihm die Rente rückwirkend ab Dezember 2021 gewährt wird: Zu diesem Zeitpunkt haben die gravierenden Leistungseinschränkungen bereits nachweislich vorgelegen – sie sind im Gutachten des von Tobias K. beauftragten Sozialmediziners festgehalten. Am Ende des Berufungsverfahrens erhält das SoVD-Mitglied dauerhaft die ihm zustehende Erwerbsminderungsrente und zudem eine Nachzahlung von rund 23.000 Euro – ein Erfolg, der ohne den SoVD kaum erreicht worden wäre, sagt Tobias K.