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Das denken wir zum Thema Frauen

Die Gleichstellung von Frauen und Männern gehört zu den zentralen politischen Zielen des SoVD. In den vergangenen Jahren gab es viele Fortschritte: Das ElterngeldPlus hat die Rahmenbedingungen für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Mütter und Väter verbessert. Auch die Einführung der Frauenquote war ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung. Doch noch immer besteht ein deutlicher Einkommensunterschied zwischen Frauen und Männern. Gerade in Zeiten der Familiengründung und der Pflege Angehöriger enden die Erwerbskarrieren von Frauen weiterhin allzu oft in einer Sackgasse. Flexible Arbeitszeitmodelle scheitern vielerorts an den Öffnungszeiten der Kinderbetreuung. Damit sind vor allem alleinerziehende Frauen besonders häufig von Armut bedroht.

Der SoVD kämpft deshalb insbesondere für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen am Erwerbsleben. Hier liegt der Schlüssel für die Entfaltung von Fähigkeiten und Lebensvorstellungen, für die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege und nicht zuletzt für die Vermeidung und Bekämpfung von Armut.

Auf einen Blick:

  • Bessere Vereinbarkeit von Familie, Beruf und Pflege
  • Familienfreundlichkeit als Qualitätsmerkmal von Betrieben
  • Pflegende Beschäftigte unterstützen
  • Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit
  • Rückkehrrecht von Teilzeit auf Vollzeit
  • Alleinerziehende unterstützen
  • Berufliche Teilhabe von behinderten Mädchen und Frauen verbessern
  • Unterstützung von Frauen im Bereich Pflege

Dafür macht sich der SoVD stark:

1.
Bessere Vereinbarkeit von
Familie, Beruf und Pflege

Eine moderne Familienpolitik stärkt alle Formen des Zusammenlebens. Männer und Frauen müssen Familien- und Erziehungsarbeit gleichberechtigt wahrnehmen können. Nur so kann eine echte Wahlfreiheit für Mütter und Väter erreicht werden. Dazu müssen die Rahmenbedingungen stimmen, um Familie und Beruf vereinbaren zu können. Hier zählt unter anderem eine verlässliche, qualitativ hochwertige und kostenfreie Ganztagsbetreuung für Kinder.

2.
Familienfreundlichkeit als
Qualitätsmerkmal von Betrieben

Der Arbeitsmarkt braucht Frauen. Familienfreundlichkeit muss ein Qualitätsmerkmal von Betrieben werden. Betriebskindergärten, flexible Arbeitszeitmodelle und betriebsinterne Förderung und Qualifizierung von Arbeitnehmer*innen während und nach der Elternzeit sind wichtige Bestandteile.

3.
Pflegende Beschäftigte
unterstützen

Familienfreundlichkeit von Unternehmen bedeutet auch die Unterstützung für pflegende Mitarbeiter*innen. Das Pflegezeitgesetz und das Familienpflegezeitgesetz stellen dabei wichtige Bausteine zur Stärkung der häuslichen Pflege dar. Das Pflegeunterstützungsgeld muss ähnlich der Regelung zum Elterngeld weiterentwickelt werden.

4.
Gleicher Lohn für
gleichwertige Arbeit

Frauen verdienen weniger als ihre männlichen Kollegen – in Deutschland liegt die Lohnlücke unverändert bei 21 Prozent. Deshalb müssen typische Frauenberufe aufgewertet und insbesondere deren Bezahlung erhöht werden. Darüber hinaus muss das seit 2018 geltende Entgelttransparenzgesetz weiterentwickelt werden. Zu viele Frauen sind ausgeschlossen aufgrund der Betriebsgrößenbeschränkung von 200 Beschäftigten. Es fehlt an Sanktionen und einem Verbandsklagerecht. Das Gesetz ist unverzüglich zu reformieren.

5.
Rückkehrrecht von
Teilzeit auf Vollzeit

Teilzeitarbeit muss ihre Eigenschaft als Karrierehemmnis, Einkommensfalle und potenzieller Auslöser von Altersarmut verlieren. Eine notwendige Voraussetzung dafür ist das Rückkehrrecht auf Vollzeit für alle Beschäftigten – besonders für die Frauen, die schon in Teilzeit arbeiten. Das Gesetz zur „Brückenteilzeit“ ist nicht zufriedenstellend. Als erster Schritt sollte die Gültigkeit des Gesetzes für Betriebe ab 15 Beschäftigten hergestellt werden.

6.
Alleinerziehende
unterstützen

Alleinerziehende und ihre Kinder tragen das größte Armutsrisiko aller Familien. Die Gründe dafür sind vielfältig. Vor allem die mangelnden und nur wenig flexiblen Möglichkeiten der Kinderbetreuung verschärfen das Problem. Dieser Missstand muss entschieden und zielgerichtet bekämpft werden. Frauen, die alleinerziehend oftmals deutlich mehr leisten müssen als andere, dürfen nicht länger sozial benachteiligt sein.

7.
Berufliche Teilhabe von behinderten
Mädchen und Frauen verbessern

Frauen mit Behinderungen werden oft doppelt benachteiligt: aufgrund ihrer Behinderung und als Frau. Maßnahmen der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie Angebote der Rehabilitation müssen den Lebenslagen behinderter Frauen Rechnung tragen. In der Arbeitsmarktförderung sind gezielt Programme und Ressourcen zur verbesserten beruflichen Teilhabe behinderter Frauen vorzusehen.

8.
Unterstützung von
Frauen im Bereich Pflege

Frauen sind im Alter meist öfter von Pflegebedürftigkeit betroffen als Männer und leben häufiger allein. Zudem sind es häufig Frauen, die ihre Angehörigen pflegen. Ein Ausbau der Beratungs- und Unterstützungsangebote ist hier dringend erforderlich. Alternative Wohn- und Betreuungsformen sind auszubauen, die ambulante Pflege muss gestärkt werden.