Rentenversicherung rechnet Pflegezeiten als Beitragszeiten anHäusliche Pflege: Pflegepersonen können Rente aufbessern
Wird ein Familienmitglied zum Pflegefall, übernehmen meist Angehörige die häusliche Pflege. Unter bestimmten Voraussetzungen zahlt die Pflegekasse dann auf das Rentenkonto der pflegenden Angehörigen oder auch der ehrenamtlich Pflegenden wie zum Beispiel Bekannten ein. Der SoVD in Niedersachsen informiert zu den Bedingungen und erklärt alles Wichtige zum Thema.
Kümmern sich Angehörige oder andere ehrenamtliche Pflegepersonen um eine*n Pflegebedürftige*n, zahlt die Pflegekasse unter Umständen auf deren Rentenkonto ein. So können beispielsweise für diese häusliche Pflegetätigkeit verringerte Arbeitszeiten ausgeglichen werden. „Die Rentenversicherung zählt die Pflegezeiten als Beitragszeiten, sodass sie dabei helfen, Wartezeiten für die Rente zu erfüllen“, informiert Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. Aber auch wer schon eine vorgezogene oder die Regelaltersrente bezieht, kann seine*ihre Bezüge weiter erhöhen. Für Erstere gilt: Die Zeit bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze ist rentenversicherungspflichtig, daher zahlt die Pflegekasse währenddessen Rentenbeiträge ein. Nach Erreichen der Altersgrenze müssen Betroffene auf die volle Altersrente verzichten, um zu profitieren – etwa durch eine 99,9-Prozent-Teilrente. „Eine Rückkehr zur vollen Rente ist jederzeit problemlos möglich“, weiß Lorenz.
Als Anspruchsvoraussetzung muss bei der pflegebedürftigen Person mindestens der Pflegegrad 2 vorliegen. Außerdem muss die Pflegetätigkeit mindestens zehn Stunden pro Woche umfassen und auf mindestens zwei Tage in der Woche im Jahr verteilt sein. „Berufstätige dürfen maximal 30 Stunden pro Woche einem Job nachgehen“, erklärt Lorenz. Wie sich die Beitragszahlungen der Pflegekasse dabei auf die Rente auswirken, hängt individuell von der bezogenen Leistung und dem Pflegegrad ab. „Für 2024 ergibt ein Jahr Pflege eine monatliche Rente von zwischen 6,69 Euro und 35,51 Euro“, so Lorenz.
Die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen sind bei weiteren Fragen zum Thema Rente sowie Antragstellungen gerne behilflich. Kontakt aufgenommen werden kann unter 0511 65610721. Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.