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Unabhängige Sozialberatung lohnt sich für Betroffene

3In seinen rund 60 SoVD-Beratungszentren unterstützt Niedersachsens größter Sozialverband Betroffene bei der Durchsetzung ihrer Ansprüche im Sozialrecht. Zwei aktuelle Beispiele aus der Beratungstätigkeit des gemeinnützigen Verbandes zeigen dies.

Die 59-jährige Doris Feinbein (Name geändert) stellte mit Hilfe des SoVD-Beratungszentrums Celle einen Rentenantrag, obwohl sie aufgrund ihres Alters reduzierte Zahlungen befürchten musste. Wegen ihrer erheblichen Einschränkungen im Alltag, die durch einen Grad der Behinderung von 30 belegt waren, wollte Feinbein diesen möglichen Rentenabschlag jedoch in Kauf nehmen. Die Rentenversicherung bewilligte rund 461 Euro monatlich. Weil sich die Gesundheit der 59-Jährigen jedoch anhaltend negativ entwickelt hatte, riet der SoVD zu einer Überprüfung der Behinderung. Nach längerem Verfahren wurde ihr ein Grad der Behinderung von 50 zuerkannt. Für die Altersbezüge von Doris Feinbein hatte dies entscheidenden Einfluss, weil dabei für Menschen mit Handicap günstigere Bedingungen gelten. Seitdem erhält sie mit rund 517 Euro monatlich rund 55 Euro mehr Rente als ohne Neufeststellungsantrag. Zudem bekam sie eine Nachzahlung von mehr als 1.100 Euro.

Im Fall von Anna Konstantin (Name geändert) erwirkte das SoVD-Beratungszentrum Osnabrück eine Rentennachzahlung von 28.000 Euro. Die gelernte Kassiererin konnte aufgrund eines stark ausgeprägten Schmerzsyndroms nicht mehr arbeiten und erhielt eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Obwohl ihr Gesundheitszustand ärztlich belegt war und er sich zudem dauerhaft verschlechterte, sollte die 45-Jährige nach Ansicht der Rentenversicherung wieder einer Vollzeittätigkeit nachgehen. Der SoVD klagte deshalb vor dem Sozialgericht Osnabrück. Nachdem der eingeschaltete Gerichtsgutachter die chronische Erkrankung bestätigt hatte, lenkte die Rentenversicherung ein und zahlt inzwischen die volle Erwerbsminderungsrente. Zudem erhielt Anna Konstantin die ihr zustehende Nachzahlung.