SoVD Niedersachsen warnt vor aktiver direkter Sterbehilfe - Landesvorsitzender Adolf Bauer auf Fachtagung <BR>"Sterbebegleitung – Sterbehilfe. Das Recht auf einen würdigen Tod"
Der Sozialverband Niedersachsen (SoVD) hat zur Fachtagung 'Sterbebegleitung – Sterbehilfe. Das Recht auf einen würdigen Tod' am 5. März 2004 im Kurhaus in Bad Bevensen mehrere namhafte Referenten gewonnen, die das Thema von der rechtlichen, moralischen und ethischen Seite beleuchten.
Der SoVD Niedersachsen nimmt wie folgt dazu Stellung:
Der Sozialverband SoVD in Niedersachsen warnt davor, die bisherigen Regelungen des Bundesgerichtshofs zur Sterbehilfe aufzuweichen.
Die passive Sterbehilfe, das Unterlassen lebensverlängernder Maßnahmen und die indirekte Sterbehilfe, die durch die Vergabe von Schmerzmitteln einen frühren Tod in Kauf nimmt, sind in Deutschland akzeptiert. Auch den Verzicht auf lebensverlängernde Maßnahmen wie Beatmung, Bluttransfusion oder künstliche Ernährung gestattet der Bundesgerichtshof ebenso wie den vorzeitigen Tod durch hohe Dosen von Schmerzmitteln. Etwa 850.000 Menschen sterben jedes Jahr in Deutschland, davon ca. 20-30.000 unter Schmerzen.
Sollte sich das Töten auf Verlangen (aktive direkte Sterbehilfe) in der Praxis etablieren, ist der nächste verheerende Schritt nicht mehr weit. Der SoVD Niedersachsen befürchtet, dass gerade in der Diskussion um explodierende Gesundheitskosten eine argumentative Schieflage entstehen könnte. 'Ich denke, dass manche mit einer Entlastung des Pflegepersonals, einer Entlastung der leeren Gesundheitskassen oder der Verwandten, die unter den Heimkosten leiden oder mit der Pflege nicht zurechtkommen, argumentieren. Das dürfen wir nicht zulassen', betonte Landesvorsitzender Bauer. Unheilbar Kranke oder Menschen mit schweren Behinderungen hätten ein Recht auf einen würdigen Tod. Der SoVD befürchtet einen enormen Druck auf diesen Personenkreis, der ohnehin schon mit dem Makel behaftet ist, der Gesellschaft zur Last zu fallen und anderen im Weg zu stehen. Der Ruf nach Euthanasie ist dann nicht mehr fern.
Niederländische Kinderärzte diskutieren derzeit, ob Euthanasie bei Neugeborenen mit schweren Behinderungen zulässig sein soll. Hier kündigen sich die Vorboten für den erwarteten Missbrauch von aktiver Sterbehilfe an. In den Niederlandes ist aktive Sterbehilfe seit dem Jahr 2001 erlaubt.
'Wir als Verband sehen es als eine zentrale Aufgabe an, das Angebot der Sterbebegleitung und Palliativmedizin zu verstärken und auszuweiten. Um den Patienten die Angst vor der Medizin, die Angst vor dem Leiden, die Angst vor der Entwürdigung und vor der Einsamkeit zu nehmen, können die Palliativmedizin und die Sterbebegleitung einen wesentlichen Beitrag leisten', betonte Bauer.
Weitere Links:
<link _top>Elisabeth Wohlert, Landesfrauensprecherin: Eröffnungsrede
<link _top>Adolf Bauer, 1. Landesvorsitzender: Grußwort
<link _top>Jürgen Heise, DGHS-Kontaktstelle Hannover: Vortrag