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Für mehr Teilhabe: SoVD fordert bundesweite Einführung einer gelben ParkerleichterungLeichterer Zugang zu Parkausweis für Menschen mit Behinderung

Vor allem in Innenstädten sind Parkmöglichkeiten knapp. Das stellt Menschen mit Behinderung oder Mobilitätseinschränkung in ihrem Alltag vor große Herausforderungen. Denn: Existierende Parkerleichterungen in blau und orange sollen Betroffene zwar eigentlich entlasten, die Voraussetzungen dafür sind aber so eng gefasst, dass zu wenige Menschen Anspruch haben. Daher fordert der SoVD in Niedersachsen die bundesweite Einführung eines gelben Parkausweises, der einem größeren Personenkreis zugutekommt.

Der Wocheneinkauf oder ein Arzttermin werden für Menschen mit einer Behinderung oder einer Mobilitätseinschränkung zu einer unüberwindbaren Hürde, wenn sie keinen nahegelegenen Parkplatz finden. Das Problem: „Die Anspruchsvoraussetzungen für existierende Parkerleichterungen sind so eng gefasst, dass viele Betroffene sie gar nicht bekommen – was sie stark in ihrer Teilhabe einschränkt“, kritisiert Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen.

Der blaue Parkausweis berechtigt zum Parken auf Behindertenparkplätzen. Als Voraussetzung müssen das Merkzeichen aG (außergewöhnlich gehbehindert), Bl (blind) oder eng definierte Funktionseinschränkungen vorliegen. Mit dem orangenen Parkausweis kann ein Behindertenparkplatz nicht genutzt werden, das Parken an Parkautomaten ist aber beispielsweise zeitlich unbegrenzt und kostenfrei. Um ihn zu erhalten, müssen zum Beispiel die Merkzeichen G (gehbehindert) und B (Begleitperson für öffentliche Verkehrsmittel nötig) vorliegen sowie ein Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 70 allein auf Funktionsstörungen der unteren Gliedmaßen oder der Wirbelsäule. „Seit 2021 muss zusätzlich ein GdB von wenigstens 50 auf Funktionsstörungen des Herzens oder der Atemwege zuerkannt sein. Die Bedingungen sind also noch strenger geworden“, bemängelt Lorenz Daher fordert der SoVD die bundesweite Einführung der gelben Parkerleichterung, die es bisher nur in einigen Bundesländern gibt. „Die Vorteile sind dieselben wie bei der orangenen Variante. Durch niedrigere Voraussetzungen ist der Kreis der Berechtigten allerdings größer. Damit ist die Einführung in ganz Deutschland ein wichtiger Schritt für mehr Teilhabe“, erläutert Lorenz.

Bei weiteren Fragen zum Thema Behinderung helfen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne unter 0511 65610721 weiter und unterstützen auch bei Antragstellungen. Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.