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Beiblatt kann bei Landesamt für Soziales beantragt werdenMit bestimmten Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis Wertmarke beantragen und ÖPNV nutzen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit einem Schwerbehindertenausweis beim niedersächsischen Landesamt für Soziales, Familie und Jugend kostenlos oder vergünstigt ein Beiblatt mit einer Wertmarke beantragen – und damit den öffentlichen Personennahverkehr (ÖPNV) in ganz Deutschland für bis zu 12 Monate kostenfrei nutzen. Welche Merkzeichen dazu berechtigen und was darüber hinaus wichtig zu wissen ist, erklärt der SoVD in Niedersachsen. 

Mit den Merkzeichen G (Gehbehinderung), aG (außergewöhnliche Gehbehinderung), H (Hilflosigkeit), Bl (Blindheit) oder Gl (Gehörlosigkeit) im Schwerbehindertenausweis haben Menschen mit einer Behinderung die Möglichkeit, beim niedersächsischen Landesamt für Soziales, Familie und Jugend ein Beiblatt mit Wertmarke zu beantragen. Mit diesem können sie für sechs beziehungsweise 12 Monate den ÖPNV in ganz Deutschland nutzen. „Bei den Merkzeichen G, aG und Gl kostet diese Wertmarke für ein halbes Jahr aktuell 53 Euro, für ein ganzes Jahr 104 Euro. Liegt das Merkzeichen H oder Bl vor oder werden Leistungen der Grundsicherung beziehungsweise Sozialhilfe bezogen, ist die Beantragung kostenlos“, weiß Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. 

Gut zu wissen: Geht das Geld bis zum 5. eines Monats beim Landesamt ein, gilt die Wertmarke schon ab dem laufenden Monat. Erfolgt die Zahlung später, ist das erst zum Folgemonat der Fall. Bei einer Fahrkartenkontrolle muss neben dem gültigen Beiblatt auch der Schwerbehindertenausweis vorgezeigt werden. Auch Hilfsmittel dürfen im ÖPNV kostenlos mitgenommen werden. „Allerdings empfiehlt es sich, bei besonders schweren oder großen Hilfsmitteln wie einem Elektro-Rollstuhl, das jeweilige Verkehrsunternehmen zu kontaktieren und in Erfahrung zu bringen, ob eine Mitnahme tatsächlich möglich ist. Zudem sollte eine Fahrt am besten im Vorfeld angemeldet werden, um Komplikationen zu vermeiden“, rät Lorenz.

Für Fragen zur Wertmarke oder zu anderen Themen rund um eine Behinderung stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne zur Verfügung und sind außerdem bei Antragstellungen behilflich. Der Verband ist unter 0511 65610721 erreichbar. Informationen und Kontaktdaten zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.