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Steuererleichterung und Zuschuss für bessere Teilhabe am ArbeitslebenPauschbetrag und Kfz-Hilfe: Finanzielle Entlastung für Menschen mit Behinderung

Durch eine Behinderung fallen für betroffene Menschen im Alltag zum Beispiel durch Medikamente, Physiotherapie oder den behindertengerechten Umbau eines Autos oft zusätzliche Kosten an. Finanziell entlasten können hier in Form einer Steuererleichterung beziehungsweise eines Zuschusses der Behinderten-Pauschbetrag und die sogenannte Kfz-Hilfe. Der SoVD in Niedersachsen erklärt Wissenswertes zu den Unterstützungsleistungen.

Steuerliche Entlastung und Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben: Unter bestimmten Voraussetzungen können Menschen mit Behinderung durch den Behinderten-Pauschbetrag und die sogenannte Kfz-Hilfe bei behinderungsbedingt anfallenden Kosten entlastet werden. Ersterer ist ein jährlicher Freibetrag, der vom zu versteuernden Einkommen abgezogen wird – konkrete Kosten müssen nicht nachgewiesen werden. Denn: Die Höhe des Behinderten-Pauschbetrags ist nach dem Grad der Behinderung (GdB) gestaffelt. „Schon ab einem Grad der Behinderung von 20 können Betroffene entlastet werden. Sie erhalten pro Jahr 384 Euro. Bei einem Grad der Behinderung von 100 sind es 2.840 Euro“, weiß Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. Für blinde Menschen liege der jährliche Pauschbetrag bei 7.400 Euro.

Sind Betroffene durch eine Behinderung oder Krankheit dauerhaft und zwingend auf ein Auto angewiesen, um zur Arbeit oder zur Ausbildungsstätte zu gelangen, bezuschussen zum Beispiel der zuständige Träger der beruflichen Rehabilitation oder das Integrationsamt unter Umständen den Autokauf sowie den Erwerb eines Führerscheins mit maximal 22.000 Euro. „In welcher Höhe Betroffene einen Zuschuss bekommen, hängt unter anderem vom Nettoeinkommen ab. Wird eine Zusatzausstattung wie etwa eine Lenkhilfe benötigt, werden die Kosten allerdings komplett und unabhängig vom Nettoeinkommen übernommen“, erläutert Lorenz. Wichtig ist, dass Betroffene den Antrag auf Kfz-Hilfe im Vorfeld stellen und auch erst nach einer Genehmigung ein Auto kaufen. Ohne vorherige Zusage besteht kein Anspruch auf eine Kostenübernahme.

Weitere Fragen zum Thema Behinderung beantworten die Berater*innen des SoVD in Niedersachen gerne und sind auch bei Antragstellungen behilflich (Kontakt: info.ort(at)sovd-nds.de, 0511 65610721). Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.