„Safe Abortion Day“: Selbstbestimmungsrechte von ungewollt Schwangeren stärkenSoVD fordert Entkriminalisierung und bessere Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen
Hannover. Der internationale „Safe Abortion Day“ am 28. September will Bewusstsein dafür schaffen, dass der sichere, legale und zugängliche Schwangerschaftsabbruch ein Menschenrecht ist. Anlässlich des diesjährigen Aktionstags fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen, Abtreibungen endlich zu entkriminalisieren und eine flächendeckende und barrierefreie medizinische Versorgung für Betroffene sicherzustellen.
Laut statistischem Bundesamt ist die medizinische Versorgung bei Schwangerschaftsabbrüchen in Niedersachsen unzureichend: 2025 haben 9.110 Personen aus dem Bundesland eine Schwangerschaft abgebrochen – dabei wurden nur 7.750 Eingriffe in Niedersachsen selbst durchgeführt. „Viele Betroffene finden wohnortnah keine Anlaufstellen, die Abbrüche vornehmen“, betont Dirk Swinke, Vorstandsvorsitzender des SoVD in Niedersachsen. Zahlen des niedersächsischen Gesundheitsministeriums zeigen, dass die Anbieter*innen von Schwangerschaftsabbrüchen in den verschiedenen Regionen sehr ungleich verteilt sind. „Das Land Niedersachsen muss gemeinsam mit den Kommunen regionale Lücken erfassen und dann eine flächendeckende, barrierefreie Versorgung aufbauen“, fordert Swinke. Ganz wichtig sei zudem, Schwangerschaftsabbrüche in der allgemeinen medizinischen sowie in der gynäkologischen Ausbildung zu verankern. Bislang ist das kein verpflichtender Bestandteil der ärztlichen Aus- und Weiterbildung, was zum Versorgungsproblem beiträgt.
Bis heute sei das Thema kriminalisiert, erinnert der SoVD-Chef: „Da Schwangerschaftsabbrüche im Paragraf 218 des Strafgesetzbuchs verortet sind, ist auch die Sorge vor Anfeindungen verbreitet. Das führt dazu, dass weniger Arztpraxen bereit sind, diese Versorgung überhaupt anzubieten.“ Aus Sicht des SoVD müsse sich die Landesregierung im Bundesrat mit Nachdruck dafür einsetzen, Abtreibungen zu entkriminalisieren und mit einer Fristenlösung außerhalb des Strafgesetzbuchs zu regeln. „Es verstößt gegen die Selbstbestimmungsrechte der ungewollt Schwangeren, diese zu stigmatisieren und Ärzt*innen zu kriminalisieren, die Abbrüche auf Wunsch der Betroffenen durchführen“, meint Swinke. Zugleich gelte es, auch den Zugang zu Schwangerschaftskonflikt-Beratungsstellen wohnortnah, niedrigschwellig und barrierefrei sicherzustellen. Es dürfe nicht von der Versorgungslage vor Ort abhängen, ob Betroffene eine selbstbestimmte Entscheidung treffen könnten oder nicht, kritisiert Swinke.