Direkt zu den Inhalten springen

SoVD rät, sich frühzeitig zu informieren und vorzusorgenOnline-Vortrag: „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“

Hannover. Wünsche zur medizinischen Versorgung festhalten und eine Vertrauensperson bestimmen, die Angelegenheiten im eigenen Sinne regeln kann: Sich früh genug um eine Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht zu kümmern, ist sinnvoll. Daher informiert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen am 27. März 2025 kostenlos zum Thema. Der Online-Vortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ findet von 16 bis 17.30 Uhr über Zoom statt.

Manchmal tritt der Ernstfall ganz unerwartet und plötzlich ein – der eigene Wille kann nicht mehr geäußert werden. Daher rät der SoVD in Niedersachsen sich frühzeitig zu erkundigen und entsprechende Regelungen in Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht festzuhalten. Zum Thema informieren können sich Interessierte am 27. März 2025 von 16 bis 17.30 Uhr im kostenlosen Online-Vortrag „Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht“ von Referent Alexander Witt.

Während in einer Patientenverfügung die gewünschte medizinische Versorgung festgelegt werden kann, ermöglicht es eine Vorsorgevollmacht, eine Person des Vertrauens zu bestimmen, die im eigenen Sinne Angelegenheiten regelt und Entscheidungen trifft, wenn man selbst nicht mehr in der Lage dazu ist.

Zum Online-Vortrag anmelden können sich Mitglieder und Interessierte bis zum 24. März 2025 unter weiterbildung(at)sovd-nds.de. Spätestens am Vortragstag erhalten sie eine E-Mail mit einem Zoom-Link, über den sie teilnehmen können. Informationen zu weiteren geplanten Veranstaltungen aus der SoVD-Vortragsreihe sind unter www.sovd-nds.de verfügbar.