840 Euro pro Jahr steuer- und sozialversicherungsfreiWer anderen etwas Gutes tut: Engagierte können vom Ehrenamtsfreibetrag profitieren
Menschen, die ein Ehrenamt ausüben, leisten einen wichtigen Beitrag für unsere Gesellschaft und stärken das Miteinander. Wer sich beispielsweise in einem gemeinnützigen Verein wie dem SoVD engagiert, kann dabei vom sogenannten Ehrenamtsfreibetrag profitieren. Mehr dazu und welche Bedingungen gelten, erklärt der SoVD in Niedersachsen.
Ohne den Einsatz freiwilliger Helfer*innen, die sich ehrenamtlich engagieren, würde es an vielen Stellen wie etwa im sozialen Sektor an wertvoller Unterstützung fehlen. „Auch in unserem Verband ist das Engagement unserer Ehrenamtlichen unabdingbar. Es bildet die Basis unserer Arbeit und stärkt die Gemeinschaft“, beschreibt Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachsen. Um das Ehrenamt in Deutschland zu fördern, gibt es den sogenannten Ehrenamtsfreibetrag. Durch ihn können für Engagierte einmalig pro Jahr Aufwandsentschädigungen von bis zu 840 Euro steuer- und sozialversicherungsfrei sein. Dafür müssen drei Bedingungen erfüllt werden. „Zunächst einmal darf das Ehrenamt zeitlich maximal eine nebenberufliche Tätigkeit umfassen. Außerdem muss es für eine gemeinnützige Organisation oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts ausgeübt werden. Als dritte Bedingung darf die Tätigkeit nur gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken dienen“, weiß Lorenz. Beträge, die über den Freibetrag hinausgehen, sind steuerpflichtig.
Übrigens: Auch Bürgergeldbeziehende, die sich ehrenamtlich engagieren, können vom Freibetrag profitieren. „Gezahlte Aufwandsentschädigungen werden hier nicht als Einkommen angerechnet. Näheres dazu klären wir auch gerne individuell“, sagt Lorenz.
Bei Fragen rund um den Ehrenamtsfreibetrag helfen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne unter 0511 65610721 weiter. Kontaktinformationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.
Interessierte, die sich beim Verband engagieren möchten, können sich an ihren Kreisverband (www.sovd-nds.de/ueber-uns/unser-verbandsleben/kreisverbaende) oder an ehrenamt(at)sovd-nds.de wenden.