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Mindestlohn für Beschäftigte ist längst überfälligSoVD fordert: Finanzielle Lage von behinderten Menschen in Werkstätten trotz Corona nicht vergessen

Anlässlich des europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderung am 5. Mai fordert der Sozialverband Deutschland (SoVD) in Niedersachsen, die derzeit prekäre finanzielle Lage vieler Beschäftigter in Werkstätten für behinderte Menschen nicht zu vergessen. „Momentan schnürt die Politik zahlreiche sinnvolle Corona-Hilfspakete für Betroffene und die Wirtschaft. Nur bei den Menschen mit Behinderung kommt man in Niedersachsen offensichtlich nicht zu einer schnellen Einigung“, kritisiert der SoVD-Landesvorsitzende Bernhard Sackarendt.

Per Erlass sind die meisten Werkstätten für behinderte Menschen aufgrund der Corona-Krise im März geschlossen worden. Das bedeutet für die Beschäftigten deutliche finanzielle Einbußen – sie erhalten lediglich 75 Prozent ihres bisherigen Lohns. „Wenn man bedenkt, dass der Durchschnittslohn in den niedersächsischen Werkstätten sowieso nur bei rund 230 Euro monatlich liegt, muss hier dringend etwas passieren“, fordert Sackarendt. Eine erste Maßnahme könne eine Weiterzahlung der kompletten Bezüge sein. Hier müsse die niedersächsische Landesregierung endlich tätig werden. „Seit mehr als zehn Jahren gilt in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention. Auch in Zeiten der Krise sollte es daher selbstverständlich heißen: Gleiche Rechte und gleiche Chancen für alle“, so der SoVD-Chef. Den Beschäftigten dürften aufgrund der Schließungen keine finanziellen Nachteile entstehen.

Im Zuge dessen verweist Niedersachsens größter Sozialverband auch darauf, dass ein Mindestlohn für Werkstatt-Beschäftigte längst überfällig sei. „Bislang ist man davon noch meilenweit entfernt, obwohl der Beschäftigungsumfang von vielen mit dem eines klassischen Arbeitnehmers vergleichbar ist“, sagt Sackarendt. „Das ist nicht fair und oft auch nicht angemessen. Die Politik sollte sich endlich diesem Thema annehmen.“