Pflegekasse zahlt bis zu 4.000 Euro Ab Pflegegrad eins: Zuschuss für Wohnumfeldverbesserungen
Die Selbstständigkeit von Pflegebedürftigen ermöglichen oder erhalten und die häusliche Pflege erleichtern: Zu diesem Zweck bezuschusst die Pflegekasse Maßnahmen, die der Verbesserung des individuellen Wohnumfelds dienen, wenn nicht ein anderer Leistungsträger vorrangig zuständig ist. Schon ab Pflegegrad eins können Betroffene bei einer Antragstellung bis zu 4.000 Euro bekommen. Was Betroffene sonst noch dazu wissen müssen, erklärt der SoVD in Niedersachsen.
Vorausgesetzt kein anderer Leistungsträger ist vorrangig zuständig, bekommen Pflegebedürftige ab Pflegegrad eins Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds von der Pflegekasse bezuschusst– mit bis zu 4.000 Euro. Damit soll vor allem eine selbstständige Lebensführung gewährleistet oder erhalten, aber auch die häusliche Pflege erleichtert werden. „Wichtig ist dabei, dass es sich um die Wohnung des pflegebedürftigen Menschen oder den Haushalt handelt, in den er aufgenommen wurde“, weiß SoVD-Berater*in Katharina Lorenz. Leben mehrere Anspruchsberechtigte zusammen, zahlt die Pflegekasse für jede Person einen Zuschuss – bis zu einem Gesamtbetrag von 16.000 Euro.
Unterstützt werden Maßnahmen wie zum Bespiel ein Treppenlift oder Aufzug, Fenster mit Griffen in rollstuhlgerechter Höhe, Türverbreiterungen oder der Austausch einer Badewanne durch eine barrierefreie Dusche. „Auch der Umzug in eine bedürfnisgerechtere Wohnung kann in bestimmten Fällen als Wohnumfeldverbesserung geltend gemacht werden“, so Lorenz. Zuschüsse sollten grundsätzlich vor Beginn der Maßnahmen unter Vorlage eines Kostenvoranschlags bei der Pflegekasse beantragt werden.
Die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen unterstützen bei Bedarf bei der Antragstellung und stehen unter 0511 65610721 auch für weitere Fragen zur Verfügung. Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.