Direkt zu den Inhalten springen

SoVD informiert und berätAltersvollrente: Höherer Zuverdienst möglich

Ausnahmeregelung wegen Corona-Pandemie: Auch 2021 können Menschen, die eine Vollrente beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, mehr dazuverdienen, ohne Abzüge fürchten zu müssen. Der Betrag wurde von 6.300 Euro auf 46.060 Euro angehoben. Bei Fragen zum Thema helfen die Beraterinnen und Berater des Sozialverbandes Deutschland (SoVD) in Niedersachsen weiter.

Bereits im vergangenen Jahr wurde die Hinzuverdienstgrenze pro Kalenderjahr für diejenigen, die eine Altersvollrente beziehen, aber noch nicht die Regelaltersgrenze erreicht haben, von 3.600 Euro auf 44.590 Euro erhöht. Diese Regelung wurde jetzt bis zum 31. Dezember 2021 verlängert, der Betrag sogar erneut erhöht. In diesem Jahr liegt die Hinzuverdienstgrenze bei 46.060 Euro. „Da es sich um einen Freibetrag handelt, müssen Beziehende nicht mit einer Rentenkürzung rechnen. Sie erhalten weiterhin die Vollrente“, erläutert Katharina Lorenz aus dem SoVD-Beratungszentrum Hannover. 

Die Sonderregelung wurde eingeführt, um wirtschaftliche und soziale Folgen der Corona-Pandemie für Betroffene zu mindern. Zudem soll die Maßnahme eine Weiterarbeit oder die Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit erleichtern. „Die Regelung gilt allerdings nicht für Beziehende von Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrenten“, warnt Lorenz.

„Der Sachverhalt ist auf den ersten Blick recht kompliziert, aber wir stehen bei Fragen gerne beratend zur Seite“, sagt Lorenz. Auch zu weiteren Anliegen zum Thema Rente berät der SoVD. Auf Wunsch werden Anträge und Schriftwechsel übernommen. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier. Telefonisch ist der SoVD unter 0511 65610721 zu erreichen.