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Sozialhilfeträger kann Kosten für notwendige Begleitpersonen übernehmenBehinderung: Mehrkosten für Urlaub erstatten lassen

Sind Menschen mit Behinderung bei einer Urlaubsreise auf eine Begleitperson angewiesen, können sie sich die daraus entstehenden Mehrkosten unter bestimmten Voraussetzungen als Teilhabeleistung vom Sozialhilfeträger erstatten lassen. Der SoVD in Niedersachsen informiert zu diesem Thema.

Nach einer Entscheidung des Bundessozialgerichts haben Menschen mit Behinderung unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, sich Mehrkosten einer Urlaubsreise erstatten zu lassen. Übernommen werden Kosten, die dadurch entstehen, dass Betroffene auf eine Begleitperson angewiesen sind. „Wichtig ist hier, dass die Regelung ausschließlich für solche zusätzlichen, nicht vermeidbaren Kosten gilt, die aufgrund einer Behinderung entstehen. Betroffenen wird also nicht die gesamte Urlaubsreise zurückerstattet“, verdeutlicht Katharina Lorenz vom SoVD in diesem Zusammenhang. Dabei gilt beispielsweise ein einwöchiger Erholungsurlaub einmal im Jahr als angemessen. Übernommen werden die sogenannten Eingliederungshilfeleistungen vom Sozialhilfeträger, um Betroffenen mehr Teilhabe zu ermöglichen.

„Wir begrüßen es sehr, dass die Entscheidung des Bundessozialgerichts den neugefassten Behinderungsbegriff und damit die Teilhabe von Menschen mit Behinderung stärkt“, so Lorenz. Urlaubsreisen würden demnach als ein legitimes Teilhabebedürfnis im Rahmen der Freizeitgestaltung verstanden werden.

Bei weiteren Fragen und Unterstützungsbedarf stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen unter 0511 65610721 zur Verfügung. Informationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.