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Begutachtung nach Aktenlage kann zu Problemen führenBei Pflegebedürftigkeit: Bescheide genau überprüfen

Wer einen Pflegegrad beantragt, bekommt in der Regel Besuch von einem Gutachter des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK). Er stellt fest, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt. Aufgrund der Corona-Krise wurden die persönlichen Besuche jedoch bis zum 30. September eingestellt. Derzeit erfolgt ausschließlich eine Begutachtung nach Aktenlage. Dabei kann es allerdings passieren, dass bestimmte Punkte nicht richtig eingeschätzt und berücksichtigt werden. Der SoVD in Niedersachsen rät deshalb, sich die entsprechenden Bescheide genau anzugucken, und steht Ratsuchenden bei den wichtigsten Fragen zur Seite.

Bei seinen Begutachtungen überprüft der MDK, ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, welcher Pflegegrad angemessen ist oder auch, welche Leistungen dem Betroffenen zustehen. „Diese Vor-Ort-Termine sind vor allem wichtig, wenn es zum Beispiel um die Versorgung mit Hilfsmitteln geht oder geprüft werden muss, ob etwas zur Verbesserung des Wohnumfeldes getan werden kann“, erläutert Katharina Lorenz vom SoVD-Beratungszentrum in Hannover. Dass die Fälle derzeit ausschließlich nach Aktenlage beurteilt werden, sei zwar verständlich, führe an einigen Stellen aber auch zu Problemen. „Nicht jede Situation kann durch einen Blick in die Unterlagen richtig eingeschätzt werden. Das merken wir in unserer Beratung immer wieder“, ergänzt Lorenz.

Wer Zweifel hat, ob der Pflegegrad richtig beurteilt wurde oder ob die Ablehnung eines Antrags korrekt ist, sollte den Bescheid von Fachleuten überprüfen lassen. Ratsuchende finden das nächstgelegene SoVD-Beratungszentrum unter www.sovd-nds.de. Termine können auch direkt unter der zentralen Rufnummer 0511 65610721 vereinbart werden. Die SoVD-Beraterinnen und -Berater stehen bei Fragen rund um das Thema Pflege zur Verfügung, helfen bei Anträgen und legen Widerspruch und Klage ein.