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Folgen von Passivrauchen und dem Tragen schwerer Lasten werden berücksichtigt Berufskrankheit: Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose anerkannt

Seit dem 1. August 2021 gelten Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose als Berufskrankheit. Wenn sie durch Passivrauchen oder schweres Heben und Tragen am Arbeitsplatz verursacht werden, können die Krankheiten unter bestimmten Voraussetzungen anerkannt werden. Worauf Betroffene genau achten müssen, weiß der SoVD in Niedersachsen.

Nach Zustimmung des Bundesrats wurden Lungenkrebs und Hüftgelenksarthrose zum 1. August 2021 in die Liste der Berufskrankheiten aufgenommen. Unter bestimmten Voraussetzungen kann bei Betroffenen eine Berufskrankheit anerkannt werden. „Grundsätzlich muss eine Belastung durch Passivrauchen oder schweres Heben und Tragen am Arbeitsplatz als Ursache der Erkrankung festgestellt werden“, erklärt Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover. Aber auch das Gewicht der zu bewegenden Lasten, die Häufigkeit der Belastung oder das private Rauchverhalten der Betroffenen entscheidet über eine Anerkennung.

Bei weiteren Fragen zum Thema können die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen telefonisch unter 0511 65610721 erreicht werden. Wenn Sie sich an ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe wenden möchten, können Sie sich hier informieren.