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Corona-Krise: SoVD berät zum ArbeitslosengeldWas tun bei Jobverlust?

Der Arbeitsmarkt steht in der Corona-Krise stark unter Druck. Auch Kündigungen sind derzeit leider keine Seltenheit. Doch was tun, wenn plötzlich der Job weg ist? Der SoVD in Niedersachsen berät Betroffene in seinen rund 60 Beratungszentren rund ums Arbeitslosengeld.

Wann und wo muss ich den Antrag auf Arbeitslosengeld stellen? Welche Unterlagen muss ich einreichen? Wie viel Arbeitslosengeld steht mir überhaupt zu – und wie lange? Ist der erste Schock nach einer Kündigung überwunden, stehen Betroffene oft vor vielen Fragen.

„Arbeitslosengeld wird regulär für 24 Monate gezahlt – abhängig vom Lebensalter und davon, wie lange in den letzten fünf Jahren eine Arbeitslosenversicherungspflicht bestand“, erläutert Katharina Lorenz vom SoVD-Beratungszentrum in Hannover. „Wegen der Corona-Krise gilt derzeit aber eine Ausnahme: Arbeitslose, deren Anspruch eigentlich zwischen dem 1. Mai und dem 31. Dezember 2020 ausläuft, erhalten die Bezüge drei Monate länger.“ Dabei liege die Höhe des Arbeitslosengelds grundsätzlich bei 60 Prozent des letzten Nettoeinkommens, für Arbeitslose mit Kindern bei 67 Prozent.

„Das Wichtigste ist, dass sich die Betroffenen spätestens drei Monate vor Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden“, so Lorenz weiter. „Erfährt man erst später, dass man arbeitslos wird, muss die Meldung innerhalb von drei Tagen erfolgen.“ Sonst riskiere man eine Sperrzeit, in der das Arbeitslosengeld nicht ausgezahlt werde. Problematisch dabei: Die Arbeitsagenturen sind derzeit für den Publikumsverkehr geschlossen und auch sonst nur schwer erreichbar. „Auch hier helfen wir gerne weiter“, betont Lorenz. „Wer zum SoVD kommt, kann sicher sein, dass seine Unterlagen rechtzeitig und rechtssicher bei der Agentur eintreffen.“

Einen Überblick über die rund 60 SoVD-Beratungszentren in Niedersachsen gibt es hier.