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Bis 1.500 Euro wird kein Zuverdienst angerechnetCorona-Prämie: Müssen Rentner*innen mit Kürzungen rechnen?

Viele Arbeitgeber*innen zahlen ihren Angestellten freiwillig eine Corona-Prämie. Auch Rentner*innen, die sich etwas dazuverdienen, können profitieren – ohne Abzüge fürchten zu müssen. Denn auch wenn die Hinzuverdienstmöglichkeiten bei der vorgezogenen Altersrente sowie der Hinterbliebenen- und der Erwerbsminderungsrente begrenzt sind, wird die Prämie bis maximal 1.500 Euro nicht als Zuverdienst gewertet. Der SoVD in Niedersachsen informiert Betroffene zu der Sonderregelung.

Auch Rentner*innen, die mit einem Minijob ihre Rente aufbessern, können eine Corona-Prämie erhalten. Diese wird freiwillig von Arbeitgeber*innen gezahlt. Doch viele Betroffene sind unsicher, ob sie das Geld überhaupt annehmen können, ohne Rentenkürzungen fürchten zu müssen. Denn: Bei einer vollen Erwerbsminderungsrente, der vorgezogenen Altersrente oder der Hinterbliebenenrente ist die abzugsfreie Hinzuverdienstgrenze klar festgelegt. „Betroffene können die Prämie annehmen, ohne Rentenabzüge erwarten zu müssen. Diese finanzielle Unterstützung der Arbeitgeber*innen ist bis zu einem Betrag von 1.500 Euro steuerfrei. Daher rechnet die Deutsche Rentenversicherung hier kein zusätzliches Einkommen an“, erläutert Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover. Die Sonderregelung wurde bis zum 31. März 2022 verlängert.

Anders sieht es allerdings bei steuerpflichtigen Soforthilfen für selbstständige Rentner*innen aus. „Da sie regelmäßig steuerpflichtig sind, gilt diese Unterstützung als Hinzuverdienst“, gibt Lorenz zu bedenken.

Fragen hierzu sowie zu weiteren Rententhemen beantworten die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne unter 0511 65610721. Die Kontaktdaten eines Beratungszentrums in Ihrer Nähe finden Sie hier.