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SoVD nominiert Kandidat*innen für Kammern der SozialgerichteEhrenamtliche Richter*innen gesucht

Die Mitwirkung ehrenamtlicher Richter*innen ist ein wichtiges Merkmal der Sozialgerichte. Um sich ehrenamtlich an einem Sozialgericht zu engagieren, ist eine fachliche oder persönlichen Eignung Voraussetzung. Außerdem müssen Interessierte in eine entsprechende Vorschlagliste aufgenommen werden. Für zwei Kammern ist dabei der SoVD vorschlagberechtigt. Insbesondere für die Kreisstädte Stade, Aurich und Osnabrück sucht der Verband derzeit Engagierte. SoVD-Mitglieder, die Interesse an diesem Ehrenamt haben und bestimmte Voraussetzungen erfüllen, können sich gerne an den SoVD wenden.

Für ehrenamtliche Richter*innen an Sozialgerichten gibt es bestimmte Zugangsvoraussetzungen. Sie werden auf Grundlage von Vorschlaglisten vom Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen für fünf Jahre berufen. Für die verschiedenen Vorschlaglisten haben wiederum Institutionen, darunter Verbände wie der SoVD, ein Vorschlagrecht für verschiedene Kammern. Der SoVD ist in Niedersachsen für die beiden Kammern „Soziales Entschädigungsrecht und Schwerbehindertenrecht“ sowie „Grundeinkommen“ vorschlagberechtigt.

Der SoVD kann dabei Personen vorschlagen, die SoVD-Mitglied sind und weitere Voraussetzungen erfüllen. Um das Ehrenamt an Sozialgerichten der Kreisstädte zu übernehmen, müssen Interessierte ein Alter von mindestens 25 Jahren sowie die deutsche Staatsangehörigkeit haben. Ihr Wohn- oder Arbeitsort muss sich außerdem im zuständigen Gerichtsbezirk befinden. Auch eine besondere Sachkunde oder Erfahrung mit den Lebenssachverhalten, die in Sozialgerichten verhandelt werden, sollte vorhanden sein. Juristische Kenntnisse sind ausdrücklich nicht erforderlich. Der SoVD bietet für ehrenamtliche Richter*innen und Interessierte zudem eine Online-Veranstaltung zum Erfahrungsaustausch an.

Die Berufungen können zu unterschiedlichen Terminen erfolgen, da sie sich nach dem Bedarf an den Kammern richten. Die ehrenamtlichen Richter*innen sind dabei nicht einem festen Amt zugeordnet, sondern werden Teil eines Pools ehrenamtlicher Richter*innen. Fällt ein Verfahren in die Zuständigkeit dieser Kammer, werden die ehrenamtlichen Richter*innen abhängig von ihrer Verfügbarkeit und fachlichen Eignung für den jeweiligen Fall ausgewählt.

Weitere Informationen und Kontakt

Vertiefende Informationen zur Tätigkeit ehrenamtlicher Richter*innen sind auf der Internetseite des Sozialgerichts Hannover abrufbar.
Wer Interesse oder Fragen zur Tätigkeit hat, kann sich per E-Mail an Alice Mierswa, Abteilung Organisation, wenden: alice.mierswa(at)sovd-nds.de.