Beantragung bis zum 30. Juni 2023 möglichEnergiepauschale: Rentner*innen können nachträglich Antrag stellen
Nicht alle Rentner*innen haben in den vergangenen Wochen automatisch eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro auf ihr Konto überwiesen bekommen. Wer die Anspruchsbedingungen erfüllt, aber noch keine Zahlung erhalten hat, kann bis zum 30. Juni 2023 einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen. Welche Voraussetzungen neben einem Rentenanspruch zum 1. Dezember 2022 gelten, erklärt der SoVD in Niedersachsen.
Vielen Rentner*innen wurde spätestens bis Anfang Januar automatisch eine Energiepauschale in Höhe von 300 Euro auf ihr Konto überwiesen. Haben Betroffene die Entlastung nicht erhalten, obwohl sie die Anspruchsbedingungen erfüllen, können sie bis zum 30. Juni 2023 auf postalischem Weg einen Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See stellen. „Das raten wir besonders denjenigen, die in den nächsten Monaten rückwirkend eine Erwerbsminderungsrente zuerkannt bekommen“, so Katharina Lorenz vom SoVD in Niedersachen.
Um die Pauschale nachträglich ausgezahlt zu bekommen, muss regulär oder rückwirkend zum 1. Dezember 2022 ein Rentenanspruch bestanden haben beziehungsweise bestehen. „Außerdem müssen Berechtigte zu diesem Stichtag ihren Wohnsitz in der Bundesrepublik gehabt haben und ebenfalls in Deutschland uneingeschränkt steuerpflichtig gewesen sein“, informiert Lorenz. Würden mehrere Renten bezogen, erfolge auch hier die Auszahlung nur einmalig.
Bei weiteren Fragen und der Antragstellung sind die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen gerne behilflich. Der Verband kann Verband ist telefonisch unter der 0511 65610721 zu erreichen. Die Kontaktinformationen zu einem Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier.