SoVD gewinnt vor GerichtEntscheidung nach über 2 Jahren: Fünfjähriger bekommt E-Rolli
Der an einem seltenen Gendefekt erkrankte fünfjährige Nick Klein soll einen Elektro-Rollstuhl bekommen, damit er selbstständiger wird und mit gleichaltrigen Kindern spielen kann. Die Kostenübernahme für dieses wichtige Hilfsmittel wurde von der Krankenkasse abgelehnt. Im Interesse ihres Sohnes haben die Eltern um die Bewilligung des Rollstuhls gekämpft. Dabei hat sie der SoVD unterstützt und erfolgreich vor dem Sozialgericht geklagt.
Nick Klein ist an einer spinalen Muskelatrophie (SMA) des Typs I erkrankt, seine Muskeln entwickeln sich nicht richtig. Das Laufen wird er deshalb nicht lernen können und auch sonst ist Nick in seiner Mobilität stark eingeschränkt. Trotzdem ist er ein lebensfroher Mensch, der die Welt entdecken möchte. „Nick will mit anderen Kindern nach seinen Möglichkeiten mithalten. In diesem Punkt unterscheidet er sich nicht von anderen Kindern in seinem Alter“, so Sebastian Klein, Vater des Jungen. Aus diesem Grund fördern die Eltern die Neugier des Fünfjährigen und wollen ihn in seiner Entwicklung unterstützen.
Nick braucht einen neuen Rollstuhl
Doch das geht nicht ohne Hilfsmittel: Nick hat bereits einen Aktivrollstuhl für den häuslichen Gebrauch. Den kann er aber nur unter großen Anstrengungen bewegen. „Wenn es eine Anhöhe raufgeht, wird es für Nick schnell schwierig, diesen zu bewegen. Bei abschüssigem Gelände kann es aufgrund der Muskelschwäche sogar schnell gefährlich werden für Nick“, sagt sein Vater – ein Problem, da die Familie an einer Straße wohnt, die eine Steigung hat. Entsprechend oft muss Nick zu Hause bleiben, während andere Kinder herumtollen.
Um seinem Sohn mehr Mobilität zu ermöglichen, beantragte Sebastian Klein für Nick einen Elektro-Rollstuhl bei der Krankenkasse. Dass der damals Zweieinhalbjährige schon mit einem solchen Rollstuhl gut umgehen konnte, beweist eine Videoaufnahme. „Ein Bekannter hat den Rollstuhl seines Sohnes zur Verfügung gestellt“, berichtet Sebastian Klein. „Mit dem Rollstuhl wäre Nick selbstständiger und für seine Entwicklung wäre das ein großer Schritt nach vorne“, betont er.
Die Krankenkasse lehnt Antrag und Gutachten ab
Die Krankenkasse lehnte jedoch den Antrag für die Kostenübernahme des Rollstuhls ab. Begründet wurde dies mit dem Alter des Jungen und dessen Erkrankung. Nick sei nicht selbstständig genug, um das Fahrzeug sicher zu führen, hieß es. Kritisch sieht der Vater, dass sich die Krankenkasse nur auf die Einschätzung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) verlassen hat. Geurteilt wurde lediglich nach Aktenlage, eine persönliche Begutachtung gab es nicht. Nachdem der Antrag sowie der Widerspruch gegen den ablehnenden Bescheid der Krankenkasse erfolglos blieben, wandte sich Sebastian Klein an den SoVD, der die Familie daraufhin vor dem Sozialgericht vertrat.
Ein vermeintlicher Wendepunkt kam, als das Gericht im Oktober 2019 anordnete, Nick von einem unabhängigen medizinischen Gutachter untersucht zu lassen. Das Gutachten, das im Juli 2020 am Universitätsklinikum Göttingen erstellt wurde, gab Familie Klein Recht und empfahl, dem Fünfjährigen den gewünschten Rollstuhl zu ermöglichen. Das Gericht regte an, die Angelegenheit mit einem Vergleich zu Gunsten von Nick zu lösen. Doch die Krankenkasse zweifelte das Gutachten an und beauftragte ihrerseits erneut den MDK für eine Bewertung. Dieser urteilte abermals im Sinne der Krankenkasse mit dem Resultat, dass eine mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht stattfinden musste.
„Wieder und wieder wurden wir und wurde Nick vertröstet. Er wurde so massiv in seiner Entwicklung beeinträchtigt“, so Sebastian Klein. „Inklusion sollte heute eigentlich anders ablaufen“, ergänzt der enttäuschte Vater. Auch Sabine Eck, Regionalleiterin beim zuständigen SoVD-Beratungszentrum in Hildesheim, findet das Vorgehen der Krankenkasse nicht tragbar. „Dass eine Krankenkasse sich in solch einem Fall gegen die Zahlung eines Rollstuhls wehrt, können wir nur schwer nachvollziehen“, so Eck. „Unserer Meinung nach war dieser Gerichtsfall bereits mit Abschluss des Gutachtens entscheidungsreif“, ergänzt sie zum angezweifelten Gutachten.
Mündliche Verhandlung vor dem Sozialgericht
Anfang Februar 2021 kam nach der mündlichen Verhandlung vor dem Sozialgericht eine gute Nachricht für Familie Klein: Das Gericht hat sich dem Gutachten der Universitätsklink Göttingen angeschlossen und die Krankenkasse dazu verurteilt, den Rollstuhl zu bezahlen. Sebastian Klein ist dem SoVD dankbar: „Seit über zwei Jahren kämpfen wir schon darum, dass unser Antrag bewilligt wird. Wir sind froh und erleichtert über das Urteil.“