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SoVD gibt Tipps zu Bezug und Antragstellung in der Corona-KriseErleichterungen bei Hartz IV

Von Angestellten in Kurzarbeit bis hin zu Solo-Selbstständigen, die ihr Geschäft nicht ausüben können: Die Corona-Krise führt bei vielen Menschen zu erheblichen Einkommenseinbußen. Für alle, die jetzt auf Hartz-IV-Leistungen angewiesen sind, gelten deshalb einige Erleichterungen.

„Niemand soll aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Krise in existenzielle Not geraten“, stellt Sozialberaterin Katharina Lorenz vom SoVD-Beratungszentrum in Hannover klar. „Darum hat der Gesetzgeber mit dem Sozialschutz-Paket unter anderem einen erleichterten Zugang zu Hartz-IV-Leistungen geschaffen.“

So werde vorübergehend etwa auf die oft aufwendige Prüfung von verwertbarem Vermögen verzichtet. Auch ob die tatsächlichen Aufwendungen für Unterkunft und Heizung angemessen sind, werde derzeit nicht infrage gestellt. „Das heißt, dass momentan auch diejenigen Hartz-IV-Leistungen erhalten können, die über ein gewisses Vermögen verfügen oder in einer normalerweise zu großen oder teuren Wohnung leben“, erläutert Lorenz.

Nach aktuellem Stand sollen die Sonderregeln für Bewilligungszeiträume vom 1. März bis zum 30. September 2020 gelten. „Die Bundesregierung kann den Zeitraum für die erleichterten Bedingungen allerdings per Rechtsverordnung noch bis Jahresende verlängern“, so Lorenz weiter.

In jedem Fall empfiehlt die Sozialberaterin, eventuelle Ansprüche von kompetenter Seite prüfen zu lassen – zum Beispiel beim SoVD. „Auf Wunsch stellen wir dann auch gleich den entsprechenden Antrag für die Ratsuchenden.“

Wer Interesse an einer individuellen Beratung hat, findet das nächstgelegene SoVD-Beratungszentrum hier. Termine können auch direkt unter der zentralen Rufnummer 0511 65610722 vereinbart werden.