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Das Jobcenter ermittelt Bedarfe oft nicht richtigFehlerhafte Hartz-IV-Bescheide: Der SoVD rät zum Widerspruch

2020 wurden über 500.000 Widersprüche gegen Hartz-IV-Bescheide des Jobcenters eingelegt. Häufig treten in den Bescheiden immer wieder die gleichen Fehler auf. Welche das sind, verrät SoVD in Niedersachsen und rät Betroffenen, Widerspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid einzulegen.

Nicht immer sind Hartz-IV-Bescheide des Jobcenters korrekt: 2020 haben über 500.000 Betroffene Widerspruch eingelegt. „Es lohnt sich, gegen einen fehlerhaften Bescheid vorzugehen, denn in vielen Fällen wird einem Widerspruch stattgegeben,“ erklärt Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover. Denn: Es treten immer wieder dieselben Fehler auf.

Häufig werden beispielsweise die Bedarfe für Unterkunft und Heizung nicht richtig ermittelt, weil Änderungen der geltenden Richtlinien von Städten und Gemeinden nicht beachtet werden. Oftmals wird auch das Einkommen falsch berechnet, weil abzusetzende Beträge nicht berücksichtigt werden. Zudem werden Personen oft unrechtmäßig einer Bedarfsgemeinschaft zugeordnet – etwa, wenn Hartz-IV-Empfänger zusammen in einer WG leben. Diese falsche Annahme führt dann zu einer Minderung des Regelsatzes. Weitere Fehler passieren regelmäßig bei Betriebsausgaben und Mehrbedarfen. „Es werden Betriebsausgaben von Selbstständigen nicht berücksichtigt. Auch Mehrbedarfe, die Schwangeren, Alleinerziehenden oder Personen zustehen, bei denen ein unabweisbarer, besonderer Bedarf vorliegt, werden vergessen“, weiß Lorenz.  

Die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen stehen für weitere Fragen zur Verfügung und führen Widerspruchsverfahren für Betroffene. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie hier. Außerdem ist der SoVD telefonisch unter 0511 65610721 erreichbar.