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Corona-Regelungen in der Pflege weiter verlängertFinanzielle Entlastung pflegender Angehöriger bei Job-Auszeit

Wenn Angehörige plötzlich pflegebedürftig werden, können sich Betroffene vom Job freistellen lassen und als Lohnausgleich das sogenannte Pflegeunterstützungsgeld beantragen. Aufgrund der Pandemie wurde die Zahlungsdauer im vergangenen Jahr verdoppelt – diese und weitere Corona-Regelungen im Bereich der Pflege wurden jetzt weiter verlängert.  Der SoVD in Niedersachsen erklärt Betroffenen alles Wichtige zu den Änderungen.

Es kann ganz plötzlich kommen: Ein*e Angehörige*r wird pflegebedürftig und die Pflege muss organisiert werden. In solchen Fällen können sich Betroffene durch ihre*n Arbeitgeber*in freistellen lassen. „Viele wissen gar nicht, dass sie dann Pflegeunterstützungsgeld als Lohnausgleichbei bei der Pflegekasse beantragen können. Der Lohnersatz beträgt brutto zwischen 90 und 100 Prozent des Nettoeinkommens“, erläutert Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover. Diese finanzielle Entlastung wird normalerweise für zehn Tage gezahlt, coronabedingt wurde der Zahlungszeitraum aber auf 20 Tage angehoben – diese Regelung gilt jetzt bis zum 31. Dezember 2021. Ebenfalls bis Ende des Jahres werden unter gleichen Anspruchsvoraussetzungen Verbrauchs- und Pflegehilfsmittel für Pflegebedürftige in häuslicher Pflege in Höhe von bis zu 60 Euro im Monat von der Pflegekasse übernommen.

„Weitere Corona-Regelungen wurden bis zum 30. September verlängert“ weiß Lorenz. Wo es zum gesundheitlichen Schutz als erforderlich gesehen wird, beurteilt der Medizinische Dienst (MD) eine Pflegebedürftigkeit weiterhin telefonisch oder nach Aktenlage. Auch Beratungsgespräche für Pflegegeldempfangende können auf Wunsch digital oder per Telefon stattfinden. Pflegebedürftige mit Pflegegrad 1 können den Entlastungsbetrag, der monatlich 125 Euro beträgt, in diesem Zeitraum auch für haushaltsnahe Dienstleistungen verwenden. Außerdem können, unabhängig vom Pflegegrad, nicht genutzte Beträge für Entlastungsleistungen aus 2019 und 2020 noch bis Ende September genutzt werden.

Die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen beantworten weitere Fragen und unterstützen bei der Beantragung von Pflegeunterstützungsgeld. Erreichen können Sie den SoVD telefonisch unter 0511 65610721. Ein Beratungszentrum in Ihrer Nähe finden Sie außerdem hier