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Pflegekasse bezuschusst Eigenanteil an PflegekostenFinanzielle Entlastung von Pflegeheimbewohner*innen

Wer in einem Pflegeheim lebt, muss häufig hohe Kosten selbst tragen. Dazu gehört auch ein Eigenanteil an den Pflegekosten. Diesen bezuschusst die Pflegekasse seit dem 1. Januar 2022, um Pflegebedürftige finanziell zu entlasten – wenn sie in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben und mindestens Pflegegrad zwei haben. Der Leistungszuschlag richtet sich nach der Aufenthaltsdauer im Pflegeheim und wird stufenweise erhöht: Es werden bis zu 70 Prozent des Eigenanteils übernommen. Der SoVD in Niedersachsen erklärt Betroffenen alles Wichtige zu der neuen Regelung.

Um Pflegebedürftige vor einer Überforderung durch steigende Ausgaben zu schützen, trägt die Pflegekasse seit dem 1. Januar 2022 einen Teil des Eigenanteils der Pflegekosten. Voraussetzung ist, dass Betroffene in einer vollstationären Pflegeeinrichtung leben und mindestens Pflegegrad zwei vorliegt. „Wer zu Hause von einem ambulanten Pflegedienst betreut wird, hat keinen Anspruch auf den Leistungszuschlag. Das gilt auch für Pflegegrad 1“, erläutert Katharina Lorenz aus dem Beratungszentrum in Hannover dazu.

Die Höhe der Zuschüsse richtet sich danach, wie lange die Bewohner*innen bereits in einer Einrichtung gepflegt werden. Der Betrag wird stufenweise angepasst. In den ersten zwölf Monaten übernimmt die Pflegekasse fünf Prozent des Eigenanteils an den Pflegekosten. Der Maximalzuschuss beträgt 70 Prozent und wird ab einer Aufenthaltsdauer von 36 Monaten gezahlt. „Allerdings müssen Betroffene die Kosten für Unterkunft, Verpflegung und Investitionen weiterhin selbst tragen“, weiß Lorenz.    

Eine Beantragung ist nicht nötig, da als Berechtigungsnachweis eine Auskunft zur Wohndauer ausreicht, die die Pflegekasse ausstellt. „Grundsätzlich schickt die Pflegekasse diese Information direkt an die Pflegeheime, wir raten aber trotzdem, den Nachweis selbst weiterzugeben, damit nichts schiefgeht“, so Lorenz.

Bei Fragen stehen die Berater*innen des SoVD in Niedersachsen unter der Telefonnummer 0511 65610721 zur Verfügung. Die Kontaktdaten eines Beratungszentrums in Ihrer Nähe finden Sie hier.